Englischsprachige Verträge richtig lesen und gestalten

Von: RA Alexander H. Engelhardt
Stand: 14. Oktober 2009
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Schlussklausel/Concluding Clause

Englischsprachige Verträge, die nach englischem oder amerikanischem Recht geschlossen werden, enthalten nach den Closing Provisions und vor dem Unterschriftenblock oft eine Schlussklausel. Diese Schlussklausel heißt Concluding Clause. Grund ist meist nicht, dass durch einen abschließenden Satz eine wörtliche Überleitung zum Unterschriftenblock geschaffen werden soll, sondern, dass der verwendete Satz eine rechtliche Voraussetzung für den wirksamen Vertragsschluss bildet.

Concluding Clause/Beispiel 1 - UK

Nach englischem Vertragsrecht kann es sein, dass der Vertrag zu seinem wirksamen Abschluss unterschrieben ("signed") und dazu in bestimmter Weise ausgefertigt werden muss ("executed"). Die entsprechende Concluding Clause lautet dann beispielsweise:

"Duly signed and executed on this first day of July 2009 ..."

Achtung: Das Konzept der "Due Execution" gibt es so im deutschen Vertragsrecht nicht, daher sollten Sie diese Formulierung grundsätzlich unterlassen.

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