Englischsprachige Verträge richtig lesen und gestalten

Von: RA Alexander H. Engelhardt
Stand: 14. Oktober 2009
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Aufbau eines englischsprachigen Vertrages

Definitionen-Katalog/Index of Defined Terms oder Definitions

Definitionen empfehlen sich immer dann, wenn einem bestimmten Begriff ein bestimmter Begriffsinhalt beigelegt werden soll. Ist beispielsweise die Bestimmung des Liefertages im Vertrag langwierig und komplex geregelt, ist es vorteilhaft, diesen Tag an einer Stelle im Vertrag zu definieren und an anderen Stellen im Vertrag die Kurzdefinition zu verwenden. Am (Negativ-)Beispiel der Klausel 3.1 aus Teil I der Skriptenreihe:

Beispiel

Abschnitt 3 - LIEFERUNG

3.1 Lieferdatum

Lieferdatum ist das zuerst eintretende der folgenden Ereignisse ("LIEFERDATUM"), entweder der erste Montag in dem auf das Unterzeichnungsdatum folgenden Quartal; handelt es sich dabei um einen gesetzlichen Feiertag oder am tatsächlichen Geschäftssitz einer der Parteien um einen örtlichen Feiertag oder ist an dem Montag das Werk C des Käufers in Adorf geschlossen, ist Liefertag der dem Montag folgende Werktag (mit Ausnahme eines Samstages); oder vier Wochen nach rechtskräftiger Erteilung des bei dem Deutschen Patentamt beantragten Patents "WGFR46H2", DPMA-Az. 1234567890; oder spätestens der zehnte Werktag nach Lieferabruf durch den Käufer bei dem Verkäufer und zwar unter Verwendung des Abrufformulares F23-1 gemäß Anlage 4d zu diesem Vertrag und unter Beachtung des in Anhang B der "Allgemeinen Bestellvorschriften" des Käufers vom 1.1.2001 vorgesehenen Bestellverfahrens (Anlage 4e zu diesem Vertrag) unter Ausschluss nur der darin enthaltenen Vorschriften 4, 7.1 und 11.23 und unter der Maßgabe, dass ein Nachweis der Absendung des Abrufformulares durch den Käufer per Email an die in Anhang B, Vorschrift 41 genannte Bestelladresse den Nachweis des Eingangs des Lieferabrufes bei dem Verkäufer ersetzt.

Wie man Lesbarkeit und Verständlichkeit einer derartigen Klausel durch optische Nachbildung ihrer inneren logischen Struktur verbessern kann, haben Sie im Teil I der Skriptenreihe gesehen. An dieser Stelle kommt es darauf an, dass erst die Definition des "Lieferdatums" die praktische Handhabbarkeit eines derartigen Konstruktes an anderen Stellen des Vertrages überhaupt ermöglicht. In einer weiteren Vertragsbestimmung, die an den Tag der Lieferung anknüpft, ist der definierte Begriff "Lieferdatum" durch den Langtext der Klausel 3.1. nicht sinnvoll ersetzbar.

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