Aufbau eines englischsprachigen Vertrages
Vorbemerkung/Preamble
Die Vorbemerkung ist der passende Ort, die Parteien vorzustellen, Umstände außerhalb des eigentlichen Vertrages wie die Geschäftsbeziehung, die Vertragsgeschichte oder andere Umstände einzuführen, um den Vertrag in einem größeren Zusammenhang verständlich zu machen oder um tragende Motive der Parteien zu verdeutlichen. Dies kann für nicht am Abschluss des Vertrages beteiligte Vertragsanwender oder im Streitfall auch für die Auslegung durch das Gericht außerordentlich nützlich sein.
Die Vorbemerkung wird von Gerichten üblicherweise als Verständnis- und Auslegungshilfe angesehen und sollte daher keinen eigenen Regelungsgehalt haben. Hiervon ausgenommen ist die Einführung von Definitionen, weil diese lediglich eine vertragstechnische Übereinkunft darstellen. Das bedeutet: Regelungen über Rechte und Pflichten der Parteien oder über den Vertrag gehören nicht in die Vorbemerkung.
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