Geldwerte Schlussbestimmungen in Verträgen

Von: RA Alexander H. Engelhardt
Stand: 15. September 2009
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Musterklausel 4 - Gerichtsstand

Liegen die Firmensitze der Vertragsparteien in verschiedenen Gerichtsbezirken oder hat die andere Vertragspartei ihren Sitz im Ausland, empfiehlt sich die Vereinbarung eines Gerichtsstandes, also des Ortes, dessen Gerichte für Streitigkeiten aus dem Vertrag örtlich zuständig sein sollen.

Von erheblicher Bedeutung ist dies bei grenzüberschreitenden Verträgen, weil Sie im Streitfall sonst gegebenenfalls einen Auslandsprozess führen müssen. Hierdurch entstehen erhebliche Kosten durch ausländische Rechtsanwälte, Übersetzungen und Auslandsreisen. Weitere typische Folge ist eine längere Prozessdauer, weil Dokumente übersetzt, beglaubigt und nach internationalen Vorschriften zugestellt werden müssen.

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