Musterklausel 3 - Rechtswahl
Rechtswahl ist die Entscheidung der Vertragsparteien, das Recht welchen Staates für ihren Vertrag gelten soll.
Bei rein innerstaatlichen Sachverhalten stellt sich die Frage so gut wie nie. Weshalb auch sollten deutsche Vertragsparteien für einen in Deutschland zu erfüllenden Vertrag, über den im Streitfall ein deutsches Gericht zu befinden hat, ausländisches Recht vereinbaren?
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