Achtung, Fußangeln: Vertragsabschlüsse mit Kreativen

Darauf sollten Sie bei Vertragsabschlüssen mit (Web-)Designern, Fotografen, Textern & Co. achten

Von: Hans-Jürgen Borchardt
Stand: 4. April 2012 (aktualisiert)
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Über den Autor: Hans-Jürgen Borchardt

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Hans-Jürgen Borchardt ist seit 1967 selbstständiger Marketingberater. Er berät mittelständische Unternehmen, vorwiegend im Handel und Handwerk in Deutschland, Schweiz und den Niederlanden. Seit über 20 Jahren veröffentlicht H.-J. Borchardt zudem Fachbeiträge.

H.-J. Borchardt war Gründer und Präsident des Marketingclubs Nordhessen und war 22 Jahre Beauftragter des Landes Hessen für Ausbildungsfragen für Werbekaufleute. Neun Jahre leitete er die Akademie für Absatzwirtschaft. Parallel dozierte er an der Fachhochschule Fulda und hielt Marketing-Seminare für den RKW Hessen und die IHK Kassel. H.-J. Borchardt erhielt die Ehren-Plakette der IHK Kassel für die Förderung des Nachwuchses.

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Designer und Texter

Bei Vertragsabschlüssen mit (Web-)Designern, Fotografen, Textern und Druckereien sind stets einige Besonderheiten zu beachten. Welche das sind, weiß Hans-Joachim Borchardt. Der Autor ist seit 41 Jahren Auftraggeber von Textern, Grafikern, Fotografen und Druckereien - und fast immer zufrieden.

Vorweg: In der Kreativbranche wird - wie in anderen Branchen auch - weit überwiegend nach transparenten und fairen Kriterien gearbeitet, sehr oft auch zu Dumping-Preisen (aber das ist eine andere Geschichte). Und dennoch gibt es - wie in anderen Branchen auch - hier und da vertragliche Fallstricke, die einen unbedarften Auftraggeber teuer zu stehen kommen können.

Webdesigner, Designer und Agenturen mit Designleistungen

Mitunter versuchen Designer, konkrete Preisverhandlung abzublocken. Ein oft gehörtes Argument:

Sie können ganz beruhigt sein, ich werde meine Leistungen nach der Honorarempfehlung des BDG (Berufsverband der Deutschen Kommunikationsdesigner e. V.) abrechnen. Das garantiert Ihnen einen fairen Preis.

Stimmen Sie dem unbedacht zu, kann das eine böse Überraschung geben. Es gibt nämlich keine feste Preisliste für grafische Arbeiten, sondern lediglich eine Empfehlung des BDG. Das, was er Ihnen in Rechnung stellt, liegt also ganz im Ermessen des Designers.

Die Honorarempfehlung des BDG orientiert sich an drei Schwierigkeitsgraden (leicht, mittel, schwer) sowie an fünf Kriterien zur "Nutzungseinräumung" (Zweck, Umfang, Nutzung, Nutzungsdauer, Gebiet), die ihrerseits wiederum in verschiedene Abstufungen unterteilt sind. Jeder Dreh an einer dieser Stellschrauben kann erhebliche Auswirkungen auf das Gesamthonorar haben. Hinzu kommt, dass insbesondere die Kriterien zur Nutzungseinräumung teilweise pure Auslegungssache sind. (Den BDG-Honorarrechner können Sie sich nach Anmeldung beim BDG hier herunterladen.)

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Hallo Herr Borchardt,

Ihr Text ist gut geschrieben. Besonders die Checklisten für die Unternehmer sind im Alltag Gold wert und erleichtern beiden Seiten die Zusammenarbeit.

Schade ist nur, dass Sie nur die Preisempfehlungen des BDG und nicht den VTV (Vergütungstarifvertrag) der AGD (Allianz Deutscher Designer) erwähnen. Zumal die AGD der größere Berufsverband ist.

Viele Grüße

Jan-Peter Wahlmann
Designer und Fotograf AGD

Guten Tag, Herr Borchardt,

auch ich halte Ihre Hinweise für praxisnah und vernünftig. Manchmal wünschte ich mir selbst, meine Kunden kämen mit derart präzisen Vorstellungen. Aber hier ist noch ein weiterer Hinweis für Auftraggeber:

Gute Texterinnen und Texter erkennt man daran, dass sie eben diese Fragen stellen. Was am Anfang aufwendig erscheint, ist zum Schluss der Gewinn.

Freundliche Grüße
Ortrud Battenberg
text und gut

Hallo Hr. Wahlmann,

danke für Ihre Anmerkung - in der Tat fehlte ein Hinweis der Vergütungstarifvertrag des AGD. Ich habe ihn nun ergänzt; Sie hatten völlig recht!

Viele Grüße,
H.J. Borchardt