Verträge richtig vorbereiten - und Rechtsanwaltskosten sparen

Von: RA Alexander H. Engelhardt
Stand: 27. August 2009
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Schritt 5: Vertragsaufbau

Einleitung

Für die Einleitung hat sich, angeregt durch die internationale Vertragsgestaltungspraxis, die Verwendung einer Vorbemerkung eingebürgert (sog. Präambel).

Die Vorbemerkung ist der passende Ort, die Parteien vorzustellen, Umstände außerhalb des eigentlichen Vertrages, wie die Geschäftsbeziehung, die Vertragsgeschichte oder andere Umstände einzuführen, um den Vertrag in einem größeren Zusammenhang verständlich zu machen oder um tragende Motive der Parteien zu verdeutlichen. Dies kann für nicht am Abschluss des Vertrages beteiligte Vertragsanwender oder im Streitfall auch für die Auslegung durch das Gericht außerordentlich nützlich sein.

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