Schritt 5: Vertragsaufbau
Klare Sprache
Damit ein Vertrag möglichst störungsfrei gelebt werden kann, müssen alle mit dem Vertrag befassten Personen ihn aus sich heraus verstehen und praktisch handhaben können. Das sind nicht nur die Personen, die den Vertrag abschließen, sondern auch alle anderen, die mit seiner Durchführung und erforderlichenfalls auch gerichtlichen Durchsetzung befasst sind oder sein könnten. Hierzu zählen neben den Vertragsschließenden und eigentlichen Vertragsanwendern zum Beispiel externe Buchhaltungskräfte oder andere Nicht-Fachgenossen.
Für den Sprachstil bedeutet dies neben einer eindeutigen und unmittelbar einsichtigen Anordnung und einer eindeutigen und klaren Sprache den weitgehenden Verzicht auf Verweisungen innerhalb und vor allem außerhalb des Dokumentes, auf Fachausdrücke und technische Abkürzungen, aber auch auf inhaltliche Verkürzungen. Vieles, was für die Parteien selbstverständlich ist, können Außenstehende nicht verstehen. Schreiben Sie also immer dann mehr, wenn es der Verständlichkeit dient.
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