Verträge richtig vorbereiten - und Rechtsanwaltskosten sparen

Von: RA Alexander H. Engelhardt
Stand: 27. August 2009
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Schritt 3: Was soll in den Vertrag?

Das Ergebnis der Stoffsammlung und -analyse bestimmt Regelungsbreite, Regelungstiefe und Regelungsdichte des Vertrages.

  • Regelungsbreite: Was soll der Vertrag erfassen, was nicht? Wenn über ein Projekt mit mehreren Bestandteilen verhandelt wird, etwa den Entwurf, den Aufbau und die fortlaufende Pflege einer IT-Infrastruktur, kann es sich empfehlen, trennbare Projektbestandteile gesondert zu vereinbaren (hier die fortlaufende Pflege). Wenn über zwei Leistungen verhandelt wird, die zwar aufgrund ihrer Sachnähe in einem Vertrag geregelt werden könnten, aber über eine noch keine Einigkeit erzielbar ist, kann über die andere bereits ein Vertrag geschlossen werden. Wenn über einen einzelnen Punkt keine Einigkeit erzielt werden kann, kann dieser ausdrücklich oder stillschweigend offen gelassen und der Vertrag im Übrigen abgeschlossen werden.

  • Regelungstiefe: Wie sehr soll der Vertrag in die Tiefe gehen? Wenn ein IT-Dienstleister laut Vertrag auf dem Projekt nur "qualifizierte" Mitarbeiter einsetzen darf, soll der Vertrag dann vorsehen, dass diese bestimmte Zertifizierungen innehaben müssen?

  • Regelungsdichte: Wie genau soll ein Punkt im Vertrag geregelt werden? Wenn der IT-Dienstleister aus dem Beispiel nach dem Vertrag nur Mitarbeiter einsetzen darf, die bestimmte Zertifizierungen innehaben, soll der Vertrag dann vorsehen, dass die Zertifizierung zu jeder Zeit während der Projektlaufzeit vorhanden sein muss? Falls sie während des Projektes abläuft, ob der Mitarbeiter dann abgezogen werden muss, wie lange er Zeit für die Rezertifizierung haben soll, ob ein Nachweis der Zertifizierung verlangt werden darf und wie dieser erfolgen soll?

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