Verzugszinsen: Verzugszinsenrechner und die Regeln für korrekte Verzugszinsen-Berechnung

Zinsen für ausstehende Rechnungen schnell und korrekt ermitteln

Von: Michael Klein
Stand: 13. Januar 2012 (aktualisiert)
3.142855
(21)
Anmelden um Kommentare zu schreiben

Tipps für Ihr Forderungsmanagement

Zum Abschluss haben wir noch einige grundsätzliche Tipps zum Forderungsmanagement und zur Verringerung Ihrer Außenstände. Schließlich ist es allemal besser, den Eingang Ihres Geldes verbuchen zu können, als immer wieder Verzugszinsen berechnen zu müssen. Ausführliche Tipps zum Verzug, zum effektiven Mahnen, zu "Telefon-Inkasso" und anderen Aspekten des Forderungsmanagements finden Sie in der Linkübersicht am Ende dieses Abschnitts.

So beugen Sie vor: Automatischer Verzug

Damit der Kunde ohne Mahnung automatisch in Verzug kommt, sollten Sie vorbeugen. Treffen Sie dazu entsprechende vertragliche Vereinbarungen! Vereinbaren Sie z. B. konkrete Zahlungstermine:

  • Damit der Schuldner beim Ausbleiben der Zahlung an Sie automatisch in Verzug gerät, arbeiten Sie mit einem konkreten Zahlungstermin. Formulieren können Sie das wie folgt: "Der Kaufpreis beträgt ... Er ist am ... zur Zahlung fällig."

  • Alternativ vereinbaren Sie individuell, dass auch ohne Mahnung ein Verzug eintritt. Ein Hinweis in den allgemeinen Geschäftsbedingungen ist nicht ausreichend!

    Hier ein Formulierungsbeispiel: "Der Kaufpreis beträgt ... und ist sofort nach Lieferung der Ware zur Zahlung fällig. Verzug tritt ohne Mahnung ein."

Auch die Höhe der Verzugszinsen können Sie im Vorfeld vertraglich festlegen: "Gerät der Käufer mit der Zahlung des Kaufpreises bzw. Zahlung des Werklohns in Verzug, schuldet er dem Verkäufer für die Dauer des Verzugs Verzugszinsen in Höhe von ... Prozent jährlich."

So wird bei strittigen Rechnungen verfahren

Es kommt immer wieder vor, dass Rechnungen nicht korrekt sind oder Leistungen in Rechnung gestellt werden, die nicht korrekt waren. In einem solchen Fall muss der Schuldner zwar nicht die komplette, wohl aber den unstrittigen Teil der Rechnung pünktlich begleichen!

Wenn der Schuldner also glaubt, für jede mangelhafte Kleinigkeit die komplette Rechnung zurückhalten zu können, täuscht er sich gewaltig. Vielmehr darf er nur die Positionen einbehalten, für die die Leistungen nicht korrekt erbracht wurden.

Beispiel:

Ein Fliesenfachgeschäft verkauft 100 qm Fliesen zum Preis von 25,00 EUR/qm. Die Ware wird in Kartons angeliefert. In einem Karton befindet sich eine defekte Fliese.

In diesem Fall wäre es unangemessen, die Bezahlung des gesamten Rechnungsbetrages in Höhe von 2.500 EUR zu verweigern.

Schriftlich oder mündlich mahnen?

Eine Mahnung ist eine bestimmte und eindeutige Aufforderung des Gläubigers an seinen Schuldner, die geschuldete Lieferung oder Leistung zu erbringen. Oft ist die Mahnung rechtlich notwendig, damit der Schuldner nach § 286 Abs. 1 Satz 1 BGB in Verzug kommt:

Diese Seite ist für Mitglieder von akademie.de reserviert.

Möchten Sie die Mitgliedschaft 14 Tage kostenlos testen und den Beitrag komplett lesen?

Ich bin bereits Mitglied
Jetzt Probemitglied werden
Ich kann in den 14 Tagen Probezeit formlos z.B. per E-Mail stornieren. Wenn ich das nicht tue, entscheide ich mich für ein

Kommentar-Darstellungsoptionen

Wählen Sie hier Ihre bevorzugte Anzeigeart für Kommentare aus und klicken Sie auf „Einstellungen speichern“ um die Änderungen zu übernehmen.

Den ganzen Excel-Teil und die Zinsrechnung sollte man streichen. Die Zinsrechnung lernt jeder im fünften Schuljahr. Und die Einführung in die Excel-Bedienung ist genauso trivial.

Wenn man schon mit englisch glänzen will, sollte man statt "Background-Wissen" Know-how schreiben. Aber ist bin auch dafür die Verhunzung unserer Muttersprache soweit wie möglich zu begrenzen, vor allem wenn es absolut nicht erforderlich ist. Ich finde solche Blendertechniken ekelerresgend.

Lieber Anonym,

es steht doch da: "Bei Verzugszinsen wird kein Zinseszins berücksichtigt".

Mit dem Hinweis, dass "Background-Wissen" nicht gerade schön formuliert ist, haben Sie allerdings völlig recht - das haben wir geändert.

Ansonsten tut es mir leid, dass unser Beitrag Sie so ärgert, dass Sie sich gleich drei mal Luft machen. Wir haben jetzt noch deutlicher auf die Möglichkeit hingewiesen, einen der Verzugszinsenrechner im Internet zu nutzen. Wir empfehlen http://www.zinsen-berechnen.de/verzugszinsrechner.php. (Die von Ihnen empfohlenen Seite hat leider kein ordentliches Impressum der dahinter stehenden "Forschungsgruppe", das macht uns doch etwas skeptisch.)

Ich wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihren Projekten!

Simon Hengel
Redaktion akademie.de

Also ich finde die Seite informativ und den Zinsrechner sehr praktisch. Besten Dank dafür

Sehr geehrter Herr Klein,
habe mitte Januar meine Steuererklärung für 2007 abgegeben (mit Steuerberater). Im Mai hatte ich telefonisch nachgefragt, und heute nochmals. Habe heute die gleiche Antwort erhalten wie vor zwei Monaten - Es dauere noch ein wenig, da noch einige Fälle vor dem meinen bearbeitet werden müssten.
Kann ich das FA in Verzug setzen und für den entgangenen Zinsgewinn, den ich für meine Rückzahlung erzielen könnte, Zinsen berechnen? Wenn ja, gilt es bestimmte Fristen zu wahren und wie viel über dem Basiszins kann ich ansetzen?
Sicherlich eine interessante Frage, welche - wenn es Schule macht, das FA endlich mal schneller arbeiten lassen würde. - Immerhin wollen Sie von uns das Geld ja auch immer gleich haben.
Vielen Dank für Ihre Mühen!
mit den besten Grüssen aus Schwerin,
Heiko Neumann!
Mail: info@schweriner-webdesign.de

Leider nicht ...

Ja, Herr Neumann,
Sie haben völlig Recht: Wenn wir Verzugszinsen vom Fiskus verlangen dürften, käme bestimmt Bewegung in so manche Amtsstube. Dürfen wir aber leider nicht. Mäßige Verzugszinsen auf ausstehende Steuererstattungen (in Höhe von 0,5 % pro Monat = 6 % p.a.) sind frühestens 15 Monate nach Ende des Kalenerjahres zulässig, in dem die Steuerschuld entstanden ist. Das können Sie in § 233 Abgabenordnung nachlesen:
http://bundesrecht.juris.de/ao_1977/__233a.html
Alles Gute und freundliche Grüße
Robert Chromow