Verzugszinsenrechner
Verzugszinsenrechner
Ein Verzugszinsrechner berechnet Verzugszinsen für nicht fristgerecht beglichene Zahlungsschulden. Wir stellen Ihnen einen Verzugszinsenrechner in Form eines Excel-Rechenblatts vor. Sie müssen nur noch die notwendigen Beträge und Daten eintippen, dann errechnet Excel für Sie, welchen Betrag an Verzugszinsen Sie von Ihrem Schuldner verlangen können.
Verzugszinsen-Rechner finden Sie im Web, beispielsweise den Verzugszinsenrechner von Zinsen-Berechnen.de. Wenn Sie einen Verzugszinsenrechner auf Ihrem eigenen Rechner bevorzugen, empfehlen wir unsere Musterlösung.
Unseren Verzugszinsrechner als Musterlösung finden Sie hier als Excel-Datei zum Download:
Verzugszinsenrechner.xlsx (.xlsx-Datei, Excel 2007/2010)
Verzugszinsenrechner.xls (.xls-Datei, Excel 2003 und davor)
Anleitung: So nutzen Sie den Excel-Verzugszinsenrechner
Damit Sie mit diesem Muster-Rechenblatt selbst die Verzugszinsen für nicht fristgerecht beglichene Zahlungsschulden ermitteln können, benötigen Sie für jeden Vorgang folgende Informationen:
den gültigen Basiszinssatz (ggf. den vertraglich vereinbarten Zinssatz für Verzugszinsen)
die Höhe des geschuldeten Betrags
das Datum des Verzugsbeginns
ggf. das Zahlungsdatum
die Art des Geschäfts (Verbraucher- oder Handelsgeschäft) und den zugehörigen Verzugszinssatz.
Der Einsatz der Musterlösung ist ganz simpel: Sie tippen die gewünschten Werte ein und Excel präsentiert Ihnen umgehend das Ergebnis:
In der Musterlösung ist der in der Zeit vom 01.01.12 bis 30.06.12 gültige Basiszinssatz erfasst. Für frühere oder spätere Zeiträume geben Sie den dann gültigen Basiszinssatz ein. Diesen finden Sie auf der Basiszinssatz-Seite der Bundesbank.
Erfassen Sie den offenen Betrag, für den die Zinsen berechnet werden sollen. Bei Sollbesteuerung entspricht er dem Bruttorechnungswert, bei Ist-Besteuerung dem Nettorechnungswert.
Über die Optionsfelder geben Sie an, ob es sich um ein Handelsgeschäft, also um ein Geschäft unter Kaufleuten, oder ein Verbrauchergeschäft, also um ein Geschäft mit einem Privatmann handelt.
Für den Fall, dass nicht die gesetzlich festgelegten Zinsen, sondern ein individueller Zinssatz zur Berechnung der Verzugszinsen herangezogen werden soll, haken Sie das Kontrollkästchen Vertraglich vereinbarter Zinssatz ab. Das ist nur dann der Fall, wenn Sie bereits beim Vertragsabschluss einen individuellen Verzugszinssatz vereinbart haben.
Nur wenn das Kontrollkästchen Vertraglich vereinbarter Zinssatz angehakt ist, geben Sie in das nebenstehende Eingabefeld den individuell vereinbarten Zinssatz ein. Ansonsten bleibt das Feld leer.
Erfassen Sie, seit wann die Rechnung überfällig ist und bis zu welchem Datum die Zinsen berechnet werden sollen.
Das Programm ermittelt die Anzahl der Verzugstage, die Höhe der Verzugszinsen pro Tag sowie die Gesamthöhe der Verzugszinsen.


Den ganzen Excel-Teil und die Zinsrechnung sollte man streichen. Die Zinsrechnung lernt jeder im fünften Schuljahr. Und die Einführung in die Excel-Bedienung ist genauso trivial.
Wenn man schon mit englisch glänzen will, sollte man statt "Background-Wissen" Know-how schreiben. Aber ist bin auch dafür die Verhunzung unserer Muttersprache soweit wie möglich zu begrenzen, vor allem wenn es absolut nicht erforderlich ist. Ich finde solche Blendertechniken ekelerresgend.
Lieber Anonym,
es steht doch da: "Bei Verzugszinsen wird kein Zinseszins berücksichtigt".
Mit dem Hinweis, dass "Background-Wissen" nicht gerade schön formuliert ist, haben Sie allerdings völlig recht - das haben wir geändert.
Ansonsten tut es mir leid, dass unser Beitrag Sie so ärgert, dass Sie sich gleich drei mal Luft machen. Wir haben jetzt noch deutlicher auf die Möglichkeit hingewiesen, einen der Verzugszinsenrechner im Internet zu nutzen. Wir empfehlen http://www.zinsen-berechnen.de/verzugszinsrechner.php. (Die von Ihnen empfohlenen Seite hat leider kein ordentliches Impressum der dahinter stehenden "Forschungsgruppe", das macht uns doch etwas skeptisch.)
Ich wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihren Projekten!
Simon Hengel
Redaktion akademie.de
Also ich finde die Seite informativ und den Zinsrechner sehr praktisch. Besten Dank dafür
Sehr geehrter Herr Klein,
habe mitte Januar meine Steuererklärung für 2007 abgegeben (mit Steuerberater). Im Mai hatte ich telefonisch nachgefragt, und heute nochmals. Habe heute die gleiche Antwort erhalten wie vor zwei Monaten - Es dauere noch ein wenig, da noch einige Fälle vor dem meinen bearbeitet werden müssten.
Kann ich das FA in Verzug setzen und für den entgangenen Zinsgewinn, den ich für meine Rückzahlung erzielen könnte, Zinsen berechnen? Wenn ja, gilt es bestimmte Fristen zu wahren und wie viel über dem Basiszins kann ich ansetzen?
Sicherlich eine interessante Frage, welche - wenn es Schule macht, das FA endlich mal schneller arbeiten lassen würde. - Immerhin wollen Sie von uns das Geld ja auch immer gleich haben.
Vielen Dank für Ihre Mühen!
mit den besten Grüssen aus Schwerin,
Heiko Neumann!
Mail: info@schweriner-webdesign.de
Leider nicht ...
Ja, Herr Neumann,
Sie haben völlig Recht: Wenn wir Verzugszinsen vom Fiskus verlangen dürften, käme bestimmt Bewegung in so manche Amtsstube. Dürfen wir aber leider nicht. Mäßige Verzugszinsen auf ausstehende Steuererstattungen (in Höhe von 0,5 % pro Monat = 6 % p.a.) sind frühestens 15 Monate nach Ende des Kalenerjahres zulässig, in dem die Steuerschuld entstanden ist. Das können Sie in § 233 Abgabenordnung nachlesen:
http://bundesrecht.juris.de/ao_1977/__233a.html
Alles Gute und freundliche Grüße
Robert Chromow