Verzugszinsen: Verzugszinsenrechner und die Regeln für korrekte Verzugszinsen-Berechnung

Zinsen für ausstehende Rechnungen schnell und korrekt ermitteln

Von: Michael Klein
Stand: 13. Januar 2012 (aktualisiert)
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Zinsen berechnen

Zinsrechnung: Einfache Zinsrechnung und Effektivzins

Zinsrechnung ist nichts anderes als Prozentrechnung unter Berücksichtigung des Zeitfaktors. Es wird mit vier Größen gearbeitet:

  • Zinsen

  • Kapital

  • Zinsfuß

  • Zeit

Die Zinsen sind der Preis für das leihweise überlassene Kapital. Sie entsprechen dem Prozentwert in der Prozentrechnung. Das Kapital entspricht der geliehenen bzw. bereitgestellten Geldsumme und ist vergleichbar mit dem Grundwert in der Prozentrechnung. Der Zinsfuß gibt an, wie viel Prozent die Kosten für ein Jahr betragen. Die Zeit definiert, für welchen Zeitraum die Zinsen zu zahlen sind.

Für den Faktor Zeit ist ein Jahr als Bezugseinheit festgelegt. Monate und Tage werden als Bruchteile des Jahres angegeben, wobei das Jahr in der Regel mit 360 Tagen und der Monat mit 30 Tagen ausgewiesen wird. (Die Ermittlung der Verzugszinsen ist hier eine Ausnahme: Dabei wird tagesgenau abgerechnet.)

Bei Verzugszinsen wird kein Zinseszins berücksichtigt. Anwendung finden dementsprechend die Formeln der einfachen Zinsrechnung.

Die allgemeine Zinsformel lautet:

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Den ganzen Excel-Teil und die Zinsrechnung sollte man streichen. Die Zinsrechnung lernt jeder im fünften Schuljahr. Und die Einführung in die Excel-Bedienung ist genauso trivial.

Wenn man schon mit englisch glänzen will, sollte man statt "Background-Wissen" Know-how schreiben. Aber ist bin auch dafür die Verhunzung unserer Muttersprache soweit wie möglich zu begrenzen, vor allem wenn es absolut nicht erforderlich ist. Ich finde solche Blendertechniken ekelerresgend.

Lieber Anonym,

es steht doch da: "Bei Verzugszinsen wird kein Zinseszins berücksichtigt".

Mit dem Hinweis, dass "Background-Wissen" nicht gerade schön formuliert ist, haben Sie allerdings völlig recht - das haben wir geändert.

Ansonsten tut es mir leid, dass unser Beitrag Sie so ärgert, dass Sie sich gleich drei mal Luft machen. Wir haben jetzt noch deutlicher auf die Möglichkeit hingewiesen, einen der Verzugszinsenrechner im Internet zu nutzen. Wir empfehlen http://www.zinsen-berechnen.de/verzugszinsrechner.php. (Die von Ihnen empfohlenen Seite hat leider kein ordentliches Impressum der dahinter stehenden "Forschungsgruppe", das macht uns doch etwas skeptisch.)

Ich wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihren Projekten!

Simon Hengel
Redaktion akademie.de

Also ich finde die Seite informativ und den Zinsrechner sehr praktisch. Besten Dank dafür

Sehr geehrter Herr Klein,
habe mitte Januar meine Steuererklärung für 2007 abgegeben (mit Steuerberater). Im Mai hatte ich telefonisch nachgefragt, und heute nochmals. Habe heute die gleiche Antwort erhalten wie vor zwei Monaten - Es dauere noch ein wenig, da noch einige Fälle vor dem meinen bearbeitet werden müssten.
Kann ich das FA in Verzug setzen und für den entgangenen Zinsgewinn, den ich für meine Rückzahlung erzielen könnte, Zinsen berechnen? Wenn ja, gilt es bestimmte Fristen zu wahren und wie viel über dem Basiszins kann ich ansetzen?
Sicherlich eine interessante Frage, welche - wenn es Schule macht, das FA endlich mal schneller arbeiten lassen würde. - Immerhin wollen Sie von uns das Geld ja auch immer gleich haben.
Vielen Dank für Ihre Mühen!
mit den besten Grüssen aus Schwerin,
Heiko Neumann!
Mail: info@schweriner-webdesign.de

Leider nicht ...

Ja, Herr Neumann,
Sie haben völlig Recht: Wenn wir Verzugszinsen vom Fiskus verlangen dürften, käme bestimmt Bewegung in so manche Amtsstube. Dürfen wir aber leider nicht. Mäßige Verzugszinsen auf ausstehende Steuererstattungen (in Höhe von 0,5 % pro Monat = 6 % p.a.) sind frühestens 15 Monate nach Ende des Kalenerjahres zulässig, in dem die Steuerschuld entstanden ist. Das können Sie in § 233 Abgabenordnung nachlesen:
http://bundesrecht.juris.de/ao_1977/__233a.html
Alles Gute und freundliche Grüße
Robert Chromow