Video-Anleitung: Einkommenssteuer-Erklärung online mit Elster

Lohnsteuer-Jahresausgleich am Computer ausfüllen und online abgeben mit Elster-Formular

Von: Rüdiger Post
Stand: 12. März 2007
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Über den Autor: Rüdiger Post

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Rüdiger Post ist freier Medienpädagoge und Produzent für Screencasts, Spezialgebiet E-Learning. Er berät Selbstständige und Unternehmen bei der Produktion ihrer Screencasts: von der didaktischen Planung, über die Auswahl und Bedienung der nötigen Software bis zur Endkontrolle und Evaluation. Neben der Beratung und Ausbildung produziert er auch Screencasts im Auftrag für Firmen und Institutionen. Sein Know-how in Sachen Screencasting, Videoanleitungen und Bildschirmpräsentationen gibt Rüdiger Post in Online- und Vorort-Workshops sowie in individuellen Coachings weiter. Ruediger Post ist Gastdozent für den Masterstudiengang eLearning & Knowledge Management der Universität Luzern. Mehr über Rüdiger Post erfahren Sie auf seiner Website www.screencast-service.de.

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Mit "ElsterFormular" können Sie Ihre Einkommensteuererklärung am Computer ausfüllen und per Internet übermitteln. Das ist nicht nur bequem, sondern auch schnell: Wenn Sie Ihre Steuererklärung online mit Authentifizierung übermitteln, wird sie bevorzugt bearbeitet. In zwei Video-Anleitungen zeigen wir Ihnen ausführlich, wie Sie sich registrieren und Ihre Steuererklärung online übertragen. Ausserdem zeigen wir den Umgang und die Funktionen des dafür nötigen Programms ElsterFormular.

Elster?

Mit dem kostenlosen Windows-Programm ElsterFormular der Finanzbehörden können Sie unter anderem auch Ihre Lohnsteuererklärung (Einkommenssteuererklärung) abgeben. Dabei haben Sie zwei Möglichkeiten, Ihre Erklärung beim Finanzamt einzureichen:

  • Entweder Sie drucken das am Computer ausgefüllte Formular aus und schicken es unterschrieben auf dem Postweg an das Finanzamt;

  • oder sie registrieren sich bei ElsterOnline und übermitteln Ihre Steuererklärung papierlos, ohne Unterschrift aber dafür mit Authentifizierung.

Wir zeigen Ihnen in diesen Anleitungen, wie sie sich in mehreren Schritten registrieren müssen und Ihre Lohnsteuererklärung papierlos online übermitteln können.

Voraussetzungen

Registrierung: Die Registrierung müssen sie nur einmal durchführen. Wie das geht, zeigt das erste Video unten Ihnen ganz genau.

Dieser Vorgang dauert allerdings einige Tage: Nach dem ersten Schritt müssen Sie auf einen Brief ihres Finanzamtes warten, der einen Aktivierungs-Code enthält. Nur mit diesem Aktivierungs-Code können Sie die weiteren Schritte der Registrierung abschließen. Danach können Sie in Zukunft alle Steuererklärungen papierlos online übermitteln. Nur gesetzlich vorgeschriebene Belege müssen Sie evtl. per Post nachreichen.

Zertifikat und Protokoll: Bei der Registrierung erhalten Sie ein elektronisches Zertifikat, mit dem Sie Ihre Datenübermittlung authentifizieren. Dieses Zertifikat ist sozusagen Ihr persönlicher Schlüssel zu Ihrem Steuerkonto und liegt als Datei auf Ihrem Rechner. Für jede erfolgreiche Datenübermittlung Ihrer Steuererklärung erhalten Sie als Bestätigung ein Übertragungsprotokoll, dass Sie ausdrucken müssen. Es dient als Nachweis der Übermittlung und ist für Ihre Unterlagen bestimmt.

Technik: An Ausrüstung benötigen Sie neben einem Computer und der Software ElsterFormular also auch einen Drucker.

Steuernummer: Außerdem müssen Sie zu guter Letzt auch bereits eine Steuernummer haben. Ihre Steuernummer finden Sie beispielsweise auf Ihren bisherigen Steuerbescheiden. Falls Sie noch keine Steuernummer haben, müssen Sie bei Ihrem Finanzamt eine beantragen, und zwar persönlich und vor Ort.

Lohnt sich das alles?

Ja, unbedingt. Geben Sie Ihre Steuererklärung online mit Authentifizierung ab, wird Ihr Fall bevorzugt vom Finanzamt bearbeitet. In meinem Fall vergingen von der Datenübermittlung bis zum Zahlungseingang 19 Tage.

Vor allem aber sparen Sie selbst Zeit. Sie können in Zukunft immer wiederkehrende Daten einfach per Mausklick aus der früheren Steuererklärung übernehmen. Und durch eine automatische Kontrolle der Software auf fehlende Daten werden zeitaufwendige Rückfragen der Finanzbeamten vermieden.

Video-Anleitung 1: Registrierung bei ElsterOnline

Video-Anleitung: Registrierung bei ElsterOnlineAnzeigen

Video-Anleitung 2: Die Steuererklärung mit ElsterFormular

Video-Anleitung: ElsterFormular - Umgang, Funktionen und Übermittlung der Daten mit AuthentifizierungAnzeigen

Probleme?

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Download der richtigen Version

Achten Sie darauf, dass Sie die richtige Version von ElsterFormular benutzen. Bei einer Lohnsteuererklärung für das Jahr 2006 benötigen Sie die Version ,ElsterFormular 2006/2007'.

ElsterFormular 2006/2007 unterstützt außerdem die Umsatzsteuererklärung 2006, die Gewerbesteuererklärung 2006, die Umsatzsteuer-Voranmeldung 2007, die Lohnsteuer-Anmeldung 2007 sowie die Lohnsteuerbescheinigung 2006 und 2007.

Das Programm ist 18.2 MB groß und läuft unter Windwows 2000, XP und Server 2003.

Andere Windows-Versionen

In den FAQ von Elster.de gibt es folgenden Hinweis zu weiteren Windows-Versionen:

"ElsterFormular ist durchaus auch auf Windows 95, 98, ME bzw. Windows NT 4.0 lauffähig! Die Aussage auf diesen Webseiten, dass wir ElsterFormular nur noch ab Windows 2000 anbieten liegt alleine daran, dass Microsoft die oben genannten Versionen seines Betriebssystems selbst nicht mehr unterstützt d. h. keinen Support mehr dafür anbietet.

Dies bedeutet für uns in der Folge, dass evtl. auftretende Probleme, die mit diesen Betriebssystemen (z. B. Drucken, Datenübertragung etc.) zusammen hängen, von uns nicht mehr behoben werden können.

Sie können ElsterFormular also jederzeit unter oben genannten Versionen des Windows Betriebssystems installieren und verwenden. Es wird in der Regel auch problemlos funktionieren, nur falls Probleme auftreten, können wir aus o.g. Gründen leider keinen Support leisten." Quelle: Elster FAQ

Direkter Link zur Download-Seite des Programms ElsterFormular.

Wählen Sie die für Sie richtige Version aus. Folgen Sie dann den Anweisungen bis zum Download-Link. Speichern Sie die Datei ab. Mit einem Doppelklick auf die Datei "ElsterFormular2006-Setup.exe" öffnet sich die Installationsroutine. Folgen Sie den Anweisungen.

Hilfen und Links zu ElsterFormular

  • Häufig gestellte Fragen und Antworten finden Sie auf der FAQ-Seite von Elster.

  • Das Elster-Forum ist von Anwendern für Anwender. Hier helfen erfahrene Benutzer.

  • ELSTER-Callcenter

    E-Mail: hotline@elster.de; Telefon: 01805 / 235055 (0,14 EUR/min); Fax: 01805 / 235054 (0,14 EUR/min); Das Callcenter ist von Montag bis Freitag zwischen 7:00 Uhr und 22:00 Uhr, am Samstag, Sonntag sowie an bundeseinheitlichen Feiertagen von 10:00 Uhr bis 18:00 Uhr erreichbar.

  • Direkter Link zur Registrierung, im ElsterOnline-eportal.

  • Kurzanleitung zur Registrierung (6 Seiten als PDF-Datei)

  • Ausführlicher Benutzerleitfaden für ElsterFormular (107 Seiten als PDF-Datei)

  • Ist Ihr Rechner fit für Elster mit Authentifizierung? Testen Sie hier die Voraussetzungen: Konfigurationsassistent von ElsterOnline.

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Ich bedanke mich bei Ihnen, für diese sehr gut gemachte Arbeit. Nun werde ich wohl auch, endlich meine Einkommenssteuererklärung per Elster hinbekommen. Ich hatte schon an mir selbst gezweifelt,glücklicherweise gab es Sie im Internet.
Vielen Dank
H.- J.- Fischer

Diese Videoanleitung erweist sich als eine große Hilfe, um einfach und klar am Ziel, zu kommen und nämlich die Steuererklärung online mit Elster problemlos zu machen.
ISR

Das Anleitungsvideo ist super, das kann ich jetzt schon sagen! Ein Problem stellt sich mir aber: Laut Finanzamt benötige ich keine Steuernummer, um mich bei Elster online zu registrieren und eine Steuererklärung durchzuführen.
Man bekomme erst eine Steuernummer, wenn man einen Antrag wie z.B. eine Steuererklärung stellt. So sei das auch hier. Allerdings steht oben in der Beschreibung deutlich was anderes ("Steuernummer: Außerdem müssen Sie zu guter Letzt auch bereits eine Steuernummer haben. Ihre Steuernummer finden Sie beispielsweise auf Ihren bisherigen Steuerbescheiden. Falls Sie noch keine Steuernummer haben, müssen Sie bei Ihrem Finanzamt eine beantragen, und zwar persönlich und vor Ort.") Und auch durch das System gelange ich ohne Steuernummer nicht. Meine Frage daher: Muss ich das erste Mal beim Finanzamt nun meine Steuererklärung abgeben, um eine Steuernummer zu bekommen und im nächsten Jahr diese Erklärung online erledigen zu können oder habe ich etwas übersehen und kann auch schon ohne Steuernummer meine Steuererklärung online betätigen?
Ich wäre sehr dankbar, wenn mir jemand meine Frage beantworten oder mir helfen kann.

Sehr hilfreiche Videos ! Super!

Der jährlich wiederkehrende Aufwand die Steuer des Vorjahres abzugleichen
wurde durch das Elster-Verfahren bereits sehr verbessert. Da aber die Online-Bearbeitung mit elektronischer Signatur dennoch eine schwierige Angelegenheit bleibt, waren für mich die erläuternden Ton-Videos eine wahre Wohltat. Es ist alles exakt so erläutert wie man es machen muß. Wer die hohe Hürde der ersten völlig papierlosen Erklärung genommen hat, wird es in Zukunft sicher leichter haben. Man muß einmal anfangen, auch wenns schwer fällt.
Danke für diese super Unterstützung.
K.S.

Finde die Erläuterung sehr gut und hilfreich. Leider kann ich nur den Wprecher hören und sehe das dazu gehörige Video nicht. Meine Flas und Java Applikationen befinden sich auf dem neusten Stand 05.08 Sollte ich evtl auf Flash 8.0 downgraden müßeen? Ich wäre über einen Tipp sehr dankbar

zum letzten Kommentar: leider kann ich Ihnen keinen Tipp geben. Bei mir läuft das Video korrekt ab, mit den neuesten Flash-Playern auf Mac und auf Windows. Ein Downgrade ist also nicht empfehlenswert.
Gruß R. Post

Wo kann ich bei Elster 2008/2009 eine Einkommenssteuervorauszahlung eintragen?

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Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren, was kann ich tun, wenn mein Arbeitgeber die elektronische Lohnsteuerkarte bis heute, trotz mehrmaliger Aufforderung nicht an mich übergeben hat? Kann ich diese irgendwo selbst herunterladen bzw. anfordern?

Hallo,
ich bin nicht ganz sicher, ob ich Sie richtig verstanden habe: Die sogenannte elektronische Lohnsteuerkarte wird es lt. § 39e EStG ...
http://bundesrecht.juris.de/estg/__39e.html
... frühestens ab dem Jahr 2011 geben. Falls Sie den Ausdruck der Lohnsteuerbescheinigung (für das Jahr 2009) meinen: Die bekommen Sie in der Tat nur bei Ihrem (damaligen?) Arbeitgeber. Falls der Ihnen das Dokument verweigert, das Sie ja bestimmt für Ihren "Lohnsteuerjahtresausgleich" (=Einkommensteuererklärung) benötigen, sollten Sie sich Unterstützung bei Ihrer Gewerkschaft holen. Sie können sich aber auch direkt ans Finanzamt wenden: Sofern Ihr Arbeitgeber seinen Pflichten nachgekommen ist, liegen die entsprechenden Daten dort ja vor. Entweder Sie erhalten die Angaben direkt von dort oder das Finanzamt fordert den Arbeitgeber auf, die Lohnsteuerbescheingung für das Vorjahr auszustellen. Dazu ist Ihr Arbeitgeber lt. §41b EStG
http://bundesrecht.juris.de/estg/__41b.html
bis spätestens Ende Februar verpflichtet.
Alternativ können Sie Ihre Steuererklärung aber auch auf Basis Ihrer letzten Lohnabrechnung machen: In der Regel findet sich auf der Dezemberabrechnung die Zusammenfassung der Jahresdaten. Sollte es kleinere Abweichungen geben, korrigiert das Finanzamt die Werte ohnehin.
Alles Gute und freundliche Grüße
Robert Chromow