So schreiben und verwalten Sie finanzamtssichere Rechnungen
Beim Ausstellen von Rechnungen findet die Korrespondenz-Freiheit leider endgültig ihr Ende: Zwar gibt es auch bei Rechnungen keine bestimmten Formvorschriften. Um Ihren Kunden Ärger mit dem Finanzamt zu ersparen, sollten Sie bei den inhaltlichen Pflichtbestandteilen jedoch keinen Mut zur Lücke zeigen. Sonst werden Sie unter Umständen lange auf Ihr Geld warten müssen oder gar entnervte Kunden verlieren.
Diese Angaben müssen auf die Rechnung!
Die Aufzählung der Rechnungs-Pflichtangaben findet sich in § 14 Umsatzsteuergesetz. Damit der Fiskus ein Geschäftsdokument als Rechnung anerkennt, sind folgende Bestandteile erforderlich:
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