Gründungspläne? Quittungen sammeln!

Vorlaufkosten sind Betriebsausgaben - auch ohne spätere Gründung!

Von: Robert Chromow
Stand: 10. März 2011 (aktualisiert)
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Über den Autor:

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Robert Chromow ist gelernter Industriekaufmann, Betriebswirt und Politologe. Seit über fünfzehn Jahren arbeitet er als freiberuflicher Journalist, Texter und Berater im eigenen Projektbüro. Print- und Online-Medien beziehen dort Fach- und Serviceartikel sowie Lernmaterialien. Außerdem schreibt er Handbücher, Webtexte und Newsletter für Unternehmen.

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Viele Gründer verschenken Geld ans Finanzamt, weil Sie für die Vorlaufkosten keine Belege gesammelt haben! Wer eine Existenzgründung vorbereitet, hat schließlich Ausgaben- für Anschaffungen, Fortbildungen, Fachliteratur und ähnliches mehr. Die können Sie beim Finanzamt absetzen - wenn Sie die Quittungen dafür gesammelt haben. Selbst wenn Sie dann doch von der Gründung Abstand nehmen, drücken solche Ausgaben Ihre Steuerschuld! Wir erklären die Details.

Das Finanzamt erkennt betrieblich veranlasste Ausgaben auch dann an, wenn sie vor der Anmeldung eines Gewerbes oder einer freiberuflichen Tätigkeit entstehen! Belege über Einkäufe und die Inanspruchnahme von Dienstleistungen aller Art sind also bares Geld wert!

Einen bestimmten Zeitraum, ab dem Gründungskosten frühestens geltend gemacht werden können, gibt es nicht. Der zeitliche und sachliche Zusammenhang zur Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit muss aber plausibel sein. Ein Zeitraum von mehreren Monaten bis zu einem Jahr stellt bei kleineren Unternehmen normalerweise kein Problem dar.

Das mögliche Spektrum "vorweggenommener Betriebsausgaben" ist groß, denken Sie nur an:

  • Seminar- und Reisekosten,

  • Fachliteratur und Beraterhonorare,

  • Finanzierungs-, Planungs- oder Gutachterkosten (z. B. für Umbauten),

  • Gebühren für Genehmigungen und Bescheinigungen,

  • Kosten von Testkäufen oder auch

  • Büromaterial, Porto und Kommunikationsgebühren.

Belege für den Betrieb: Worauf muss ich achten?

Die sachlichen Anforderungen an Vorlaufkosten unterscheiden sich grundsätzlich nicht von denen anderer Betriebsausgaben. Im Zweifel muss die Ausgabe notwendig, üblich und zweckmäßig sowie in der Höhe angemessen sein. Die Gebühren für die Teilnahme an einem IHK-Seminar "Existenzgründung" sind ein Selbstläufer - dagegen dürfte der Gründer eines lokalen Brötchen-Bringdienstes Probleme bekommen, die betriebliche Veranlassung eines "Outdoorseminars für Manager" zu begründen.

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Ich habe im Februar 08 gegründet. Ich kann also meine Vorausgaben aus 07 als Ausgaben für die Einkommensteuer 07 geltend machen und mir die Umsatzsteuer dafür komplett zurück holen. So weit, so gut und klar. Nun habe ich aber auch einen großen Posten im Januar investiert. Ich verstehe den Text nun so, dass ich die Umsatzsteuer für die Januar-Ausgaben erst im Jahresabschluss, also im Dezember angeben kann? Oder kann ich mir die Umsatzsteuer für die Januar-Ausgaben schon vorher wiederholen? Kann ich die vielleicht in die Februar-Umsatzsteuer-Voranmeldung übertragen/reinschieben/rüberwurschteln? Danke für eine Antwort!

Moin, Rüdiger,
da gibt's m.E. gar nicht viel zu "wurschteln": Die Umsatzsteuerzahlungen aus "vorweggenommenen Betriebsausgaben" des laufenden Geschäftsjahres kannst du ohne Weiteres mit der Februar-Voranmeldung geltend machen. Aber wie gesagt: INAA... :-)
Viel Erfolg in der Selbstständigkeit wünscht
Robert
PS: Was bietest du an? Wenn du magst, schick mir gelegentlich mal 'ne PM über dein Vorhaben...