Steuerzahlungen ungefähr kalkulieren: Was kommt an Steuern auf mich zu?

So schätzen Sie Ihre Steuerlast und behalten Steuervorauszahlungen und Steuernachzahlungen im Blick.

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Immer wieder kommt es vor, dass Selbstständigen überraschend eine Steuernachzahlung ins Haus flattert oder das Finanzamt die Steuervorauszahlungen nachträglich hochsetzt. Dabei sind die Forderungen des Finanzamts eigentlich nicht unvorhersehbar: Wir zeigen, wie Sie mit kleinem Aufwand die Steuerlast abschätzen und so die Entwicklung Ihrer Voraus- und Nachzahlungen im Auge behalten.

Das Steuerrisiko

Steuernachzahlungen und nachträglich erhöhte Steuervorauszahlungen sorgen bei Selbstständigen immer wieder für ein böses Erwachen. Drohende Steuerbescheide führen mancherorts sogar zu Panikreaktionen. Dabei sind die meisten Finanzamtsforderungen alles andere als unkalkulierbar. Wir zeigen, wie Sie mit minimalem Aufwand Ihre persönliche Steuerschätzung vornehmen – um rechtzeitig ein ausreichendes finanzielles Polster anlegen zu können.

Viel zu oft werden Selbstständige von Umsatz- und Einkommensteuer-Nachzahlungen sowie nachträglich erhöhten Steuervorauszahlungen überrascht. Und das nicht etwa nur, weil das Finanzamt die Anerkennung wichtiger Steuerabzüge verweigert hat: Angesichts schwankender Ertragslage tun sich viele Geschäftsleute einfach schwer damit, die Fälligkeit von Steuern zu überwachen.

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Steuerrücklage überschlagen

Den aktuellen Stand der meisten Vermögens- und Schuldenpositionen können Sie von Ihren Kontoauszügen ablesen oder Ihren Buchführungsunterlagen entnehmen. Wer die Einkommensteuererklärung mit einer gängigen Steuersoftware oder zusammen mit einem Steuerberater erstellt hat, weiß darüber hinaus meist recht genau, wie hoch die Nachzahlung für das Vorjahr voraussichtlich sein wird.

Probleme bereitet erfahrungsgemäß die Ermittlung der Einkommensteuer auf den laufenden Einnahmenüberschuss. Dabei ist die Steuerlast alles andere als unkalkulierbar. Sie müssen eigentlich nur eine einfache Hochrechnung vornehmen: Wenn Sie beispielsweise bis Ende April 2015 einen Einnahmenüberschuss in Höhe von 16.000 Euro erwirtschaftet haben und davon ausgehen können, dass der Rest des Jahres ähnlich verlaufen wird, ergibt sich ein Jahresgewinn von 48.000 Euro (16.000 / 4 * 12). Mithilfe des amtlichen Einkommensteuer-Rechners stellen Sie im Handumdrehen Ihre voraussichtliche Steuerbelastung fest:

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