Das Steuerrisiko
Steuernachzahlungen und nachträglich erhöhte Steuervorauszahlungen sorgen bei Selbstständigen immer wieder für ein böses Erwachen. Drohende Steuerbescheide führen mancherorts sogar zu Panikreaktionen. Dabei sind die meisten Finanzamtsforderungen alles andere als unkalkulierbar. Wir zeigen, wie Sie mit minimalem Aufwand Ihre persönliche Steuerschätzung vornehmen - um rechtzeitig ein ausreichendes finanzielles Polster anlegen zu können.
Viel zu oft werden Selbstständige von Umsatz- und Einkommensteuer-Nachzahlungen sowie nachträglich erhöhten Steuervorauszahlungen überrascht. Und das nicht etwa nur, weil das Finanzamt die Anerkennung wichtiger Steuerabzüge verweigert hat: Angesichts schwankender Ertragslage tun sich viele Geschäftsleute einfach schwer damit, die Fälligkeit von Steuern zu überwachen.
Denn anders als bei Angestellten ist die Steuerschuld mit den meist knapp kalkulierten Einkommensteuer-Vorauszahlungen noch nicht abgegolten. Die oft mit mehrmonatiger Verzögerung fälligen Umsatzsteuerzahlungen erschweren die Sache zusätzlich.
Risiko Steuernachzahlungen: Wechselbad der Steuergefühle
Beispiel: Max Mustermann und die Steuernachzahlungen
Angenommen, Max Mustermanns Auftrags- und Ertragslage hat sich 2010 im Vergleich zum Vorjahr ausgesprochen gut entwickelt, dann steht ihm im Spätsommer 2011 nahezu unvermeidlich eine happige Steuernachzahlung ins Haus: Sofern er seine Steuererklärung fristgerecht bis Ende Mai 2011 einreicht, muss er Mitte September 2011 unter Umständen auf einen Schlag ...
die Einkommensteuer-Nachzahlung 2010 leisten,
die Umsatzsteuer-Abschlusszahlung 2010 zahlen
die nach oben angepassten Einkommensteuer-Vorauszahlungen für 2011 überweisen und obendrein
die laufende Umsatzsteuerzahllast abführen.
Mit dieser Erfahrung steht Max Mustermann nicht alleine da: Vor allem Quartalszahler sehen dann plötzlich auf einen Schlag all ihre Guthaben und Rücklagen im fiskalischen Bermuda-Dreieck verschwinden. Um Steuerverbindlichkeiten begleichen zu können, müssen oftmals Kontokorrent- oder gar der Überziehungskredite in Anspruch genommen werden - bei Zinssätzen von 13 bis 18 Prozent alles andere als ein billiges Vergnügen.
Wenn das Kind bereits in den Brunnen gefallen und die Nachzahlung ansteht, müssen Sie jedoch nicht gleich verzweifeln. Auch mit dem Finanzamt lässt sich reden. Worauf Sie dabei achten sollten, erfahren Sie im Beitrag "Steuerstundung: So bekommen Sie für Ihre Steuerschulden Aufschub vom Finanzamt".
Steuervorauszahlungen, Vorauszahlungskorrektur und Zahlungsaufschub
Besonders groß ist die Finanzlücke, wenn der Steuerbescheid nach einem außergewöhnlich guten Vorjahr eintrifft. Denn dann ist nicht nur die saftige Nachzahlung für das Vorjahr fällig: Auch die Steuervorauszahlungen für das laufende Jahr werden dementsprechend nach oben korrigiert - und an den verbliebenen Vorauszahlungsterminen kassiert.
Die Anpassungsautomatik greift auch dann, wenn die Zahlen des aktuellen Jahres dafür überhaupt keinen Anlass mehr bieten. In dem Fall müssen Sie die unverhältnismäßig hohen Vorauszahlungen selbstverständlich nicht hinnehmen: Meist reicht ein kurzer Anruf beim zuständigen Finanzamts-Sachbearbeiter, um auf Basis Ihrer tatsächlichen Zahlen einen korrigierten Vorauszahlungsbescheid zu erhalten.

Dieser Artikel ist gut, leider zu spät für mich. Ich habe 2008 gut verdient und dabei nicht beachtet, das das Finanzamt auch ein Teil vom Gewinn wollte. Jetzt läuft es nicht mehr so gut und ich muss die Einkommenssteuer für 2008 nachzahlen und dann auch noch die Vorauszahlungen für 2009 leisten. So ein Mist! Jetzt passe ich aber besser auf.