Steuerschätzung selber machen: So kalkulieren Sie Ihre Steuerlast voraus

Voraus- und Nachzahlungen im Blick behalten und böse Steuer-Überraschungen vermeiden

Von: Robert Chromow
Stand: 31. Mai 2011 (aktualisiert)
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Robert Chromow ist gelernter Industriekaufmann, Betriebswirt und Politologe. Seit über fünfzehn Jahren arbeitet er als freiberuflicher Journalist, Texter und Berater im eigenen Projektbüro. Print- und Online-Medien beziehen dort Fach- und Serviceartikel sowie Lernmaterialien. Außerdem schreibt er Handbücher, Webtexte und Newsletter für Unternehmen.

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Steuerrücklage überschlagen

Quick'n dirty: Steuerrücklage überschlagen

Den aktuellen Stand der meisten Vermögens- und Schulden-Positionen können Sie von Ihren Kontoauszügen ablesen oder Ihren Buchführungsunterlagen entnehmen. Wer die Einkommensteuer-Erklärung mit einer gängigen Steuersoftware oder zusammen mit einem Steuerberater erstellt hat, weiß darüber hinaus meist recht genau, wie hoch die Nachzahlung für das Vorjahr sein wird.

Probleme bereitet erfahrungsgemäß die Ermittlung der Einkommensteuer auf den laufenden Einnahmenüberschuss. Dabei ist die Steuerlast alles andere als unkalkulierbar. Sie müssen eigentlich nur eine einfache Hochrechnung vornehmen: Wenn Sie beispielsweise bis Ende April 2011 einen Einnahmeüberschuss in Höhe von 16.000 Euro erwirtschaftet haben und davon ausgehen können, dass der Rest des Jahres ähnlich verlaufen wird, ergibt sich ein Jahresgewinn von 48.000 Euro (16.000 / 4 * 12). Mithilfe des interaktiven Abgabenrechners des Bundesfinanzministeriums stellen Sie im Handumdrehen Ihre voraussichtliche Steuerbelastung fest:

  • Als Unverheirateter müssten Sie dann im Jahr 2011 mit einem Durchschnittsteuersatz von 26,5 % rechnen:

    Bild vergrößernAbgabenrechner 2011 für Singles

    Von den bis Ende April erwirtschafteten 16.000 Euro Gewinn gingen demnach 4.240 Euro ans Finanzamt. Angenommen, Sie haben im März bereits eine Quartals-Vorauszahlung in Höhe 2.000 Euro geleistet, müssen Sie also noch 2.240 Euro für den Fiskus beiseitelegen.

  • Bei Verheirateten beliefe sich die Steuerquote unter ansonsten gleichen Bedingungen auf rund 17 Prozent:

    Bild vergrößernAbgabenrechner 2011 für Verheiratete

    Von den 16.000 Euro Gewinn gehen in dem Fall also rund 2.700 Euro ans Finanzamt. Angenommen, Sie haben im März bereits eine Quartals-Vorauszahlung in Höhe 1.500 Euro geleistet, beträgt die Differenz zwischen Ihren Einkommensteuer-Vorauszahlungen und noch fälliger Einkommensteuer Ende April also rund 1.200 Euro.

Sonstige Einnahmen berücksichtigen

Dass Sie bei Ihrer Steuer-Hochrechnung sowohl betriebliche Jahresabschlussbuchungen vernachlässigen (z. B. Abschreibungen) als auch private Steuernachlässe (z. B. Sonderausgaben), macht nichts: Dadurch wird die tatsächliche Steuerbelastung letztlich niedriger ausfallen und Sie verfügen über einen Puffer für andere Unwägbarkeiten.

Keinesfalls vernachlässigen sollten Sie hingegen andere steuerpflichtige Einnahmen (z. B. des Ehepartners und / oder aus anderen Einkunftsarten), weil sich dadurch die Steuerbelastung erhöht. Auch wenn Ihr Ehepartner Vorauszahlungen leistet (zum Beispiel in Form von Lohnsteuer), müssen Sie den Durchschnittsteuersatz auf das gesamte zu versteuernde Einkommen ermitteln. Einzelheiten entnehmen Sie unserem Grundlagenartikel "So wirken Steuerprogression und Grenzsteuersatz"

Schwankender Geschäftsverlauf

Sofern Sie davon ausgehen, dass der Rest des Jahres einen anderen Verlauf nimmt, ändert das am Berechnungsverfahren grundsätzlich nichts: Angenommen, der erwartete Jahresgewinn beträgt nicht 48.000 Euro, sondern wegen eines absehbaren Großauftrages in der zweiten Jahreshälfte 75.000 Euro, dann steigt der Durchschnittsteuersatz bei Singles auf rund 33 Prozent, Verheiratete müssten mit einer Steuerbelastung von rund 23 Prozent rechnen.

Dadurch ergäben sich Ende Juni in den beiden oben genannten Beispielfällen Steuerrücklagen in Höhe von rund 3.200 Euro (16.000 x 33 % ./. 2.000 Euro geleistete Vorauszahlung) bzw. 2.200 Euro (16.000 x 23 % ./. 1.500 Euro bereits geleistete Vorauszahlung).

Nimmt das restliche Jahr voraussichtlich hingegen einen ungünstigeren Verlauf (und ergibt sich nur ein geschätzter Jahresüberschuss von z. B. 36.000 Euro), sinkt der Durchschnittsteuersatz auf die bislang erzielten Gewinne (ca. 23 % bzw. 13 %) und die Rücklage kann entsprechend niedriger ausfallen.

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Dieser Artikel ist gut, leider zu spät für mich. Ich habe 2008 gut verdient und dabei nicht beachtet, das das Finanzamt auch ein Teil vom Gewinn wollte. Jetzt läuft es nicht mehr so gut und ich muss die Einkommenssteuer für 2008 nachzahlen und dann auch noch die Vorauszahlungen für 2009 leisten. So ein Mist! Jetzt passe ich aber besser auf.