Domainnamen und Marken
Name als Marke
Namen oder Bezeichnungen im wirtschaftlichen Bereich können neben dem Namensschutz aus dem § 12 des Bürgerlichen Gesetzbuch auch noch markenrechtlichen Schutz genießen. Produktnamen oder Unternehmensbezeichnungen, aber auch Fantasiebegriffe können als Marke Schutz genießen, wenn sie geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von Waren und Dienstleistung eines anderen Unternehmens zu unterscheiden.
Wie entsteht ein markenrechtlicher Schutz eines Namens oder einer Bezeichnung?
Ein Markenrecht entsteht entweder durch Eintragung in das Markenregister beim Deutschen Patent- und Markenamt oder auch durch bloße Benutzung im geschäftlichen Verkehr, wenn die Marke Verkehrsgeltung erworben hat. Dies ist dann der Fall, wenn ein erheblicher Teil der Käufer der von der Marke beanspruchten Waren und Dienstleistungen diese Marke einem Unternehmen zuordnen.
Darüber hinaus kann auch durch notorische Bekanntheit der Marke Markenschutz entstehen. Dieser Schutz spielt vor allem für ausländische Marken eine große Rolle, die nicht in Deutschland registriert sind. Eine notorisch bekannte Marke ist beispielsweise "Coca-Cola".
Den überwiegenden Teil der Marken in Deutschland stellen die Registermarken dar, da es sehr schwierig ist, Verkehrsgeltung oder gar notorische Bekanntheit für eine Marke zu erzielen.
Beispiel für eine geschützte Marke: Der Titel "freundin" einer Frauenzeitschrift stellt eine bekannte geschäftliche Bezeichnung dar. Außerdem ist "freundin" eine eingetragene Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt mit der Nr. 1009441, 1009442 und Nr. 39515422, die den BURDA-Medienkonzern berechtigt, über sie zu verfügen.
