Achtung bei der Wahl des Domainnamens

Vermeiden Sie kostspielige juristische Nebenwirkungen!

Von: Karin Seidel
Stand: 4. Dezember 2007
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Über die Autorin: Karin Seidel

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Karin Seidel ist Wirtschaftsjuristin (FH) und freiberufliche Trainerin für Wirtschaftsrecht. Besonders spannend findet sie es, die durch das Internet bedingten Veränderungen des Rechts zu beleuchten und zu hinterfragen.

Mehr über unsere Autorin erfahren Sie auf ihrer Internetpräsenz www.seidel-ub.de.

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Domainnamen und Recht

Ein wichtiger Meilenstein für eine erfolgreiche Webpräsenz ist die Entscheidung für einen guten Domainnamen. Der Name sollte gut klingen und einprägsam sein - vor allem aber sollte seine Nutzung rechtlich unbedenklich vor sich gehen. Festzustellen, dass der Domainname noch frei ist, reicht also nicht: Sie müssen auch prüfen, ob Sie den gewählten Namen auch nutzen dürfen, ohne juristischen Ärger zu riskieren, etwa weil der Gebrauch des Namens das Namens- oder Markenrecht eines anderen verletzt.

Ein Name ist das sprachliche Mittel, um sich von anderen zu unterscheiden, und als solches rechtlich geschützt. Das Recht einer Person, einen bestimmten Namen zu führen, wird im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Neben Namen natürlicher Personen, also Menschen aus Fleisch und Blut, werden aber auch die Namen juristischer Personen (wie GmbH, AG, Städte und Gemeinden) geschützt.

Bei der Namenssuche einer Domain greifen die meisten Webseitenbetreiber auf den eigenen bürgerlichen Namen oder auf den Namen des eigenen Unternehmens zurück. Da eine Internetadresse, ähnlich wie ein Grundstück, aber nur einmal unter einer bestimmten Top Level Domain (de, com, eu) vergeben werden kann, sind Konflikte recht häufig.

Der Artikel soll Ihnen dabei helfen, bei der Namenssuche mögliche Probleme zu erkennen und zu lösen.

Prüfpflicht des Inhabers

Die Anmeldung einer Domain kann bei jedem Provider erfolgen, der mit dem entsprechenden Registrar einer Top Level Domain (TLD) vertragliche Vereinbarungen geschlossen hat, also etwa dem "Deutschen Network Information Center" (Denic) für eine .de - Domain oder mit der "europäischen Denic" EURid für die .eu-Domain.

Unabhängig davon ist in jedem Fall jedoch der Antragsteller selbst zur Prüfung verpflichtet, ob der gewünschte Domainnamen genutzt werden darf, ob also der Gebrauch Rechte anderer verletzt.

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