Wer als Gläubiger von einer insolventen GmbH noch Geld zu bekommen hat, der geht in vielen Fällen leer aus. Häufig ist das Unternehmen so überschuldet, dass kein Cent zu erwarten ist, da eine GmbH grundsätzlich nur mit ihrem Stammkapital haftet.
In einem solchen Fall überlegt sich mancher Gläubiger, ob er sich nicht an das Vermögen der Gesellschafter oder des Geschäftsführers halten kann, um seine Forderungen zu befriedigen. Unter bestimmten, allerdings begrenzten Voraussetzungen ist das tatsächlich möglich - etwa dann, wenn diese gegen bestimmte gesetzlichen Pflichten verstoßen haben.
Dieser Leitfaden erklärt, in welchen Fällen eine sogenannte Durchgriffshaftung Aussicht auf Erfolg hat, d. h. unter welchen Voraussetzungen Gläubiger die Geschäftsführer und Gesellschafter einer GmbH persönlich in Anspruch nehmen können.
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