Wann haften Geschäftsführer und Gesellschafter für GmbH-Schulden?

Von: Dr. Ellen Ulbricht
Stand: 6. September 2010
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Fazit

Gerade bei der Insolvenz eines Geschäftspartners wünscht sich so mancher Gläubiger statt der bloßen Anmeldung seiner Forderung zur Insolvenztabelle einen direkten Zugriff auf den vermeintlich solventeren Gesellschafter oder Geschäftsführer.

Grundsätzlich steht den Gläubigern nämlich nur das Gesellschaftsvermögen der GmbH als Haftungsmasse zur Verfügung. Nur ausnahmsweise können Gesellschafter im Sinne einer Durchgriffshaftung direkt in Anspruch genommen werden, wie beispielsweise bei einem existenzvernichtenden Eingriff der Gesellschafter. Nach der jüngsten höchstrichterlichen Rechtsprechung handelt es sich bei der Existenzvernichtungshaftung jedoch lediglich um einen Fall der Innenhaftung. D. h., Gesellschaftsgläubiger haben keinen direkten Schadenersatzanspruch gegen die Gesellschafter.

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