Die Haftung der Gesellschafter
Dafür, dass viele Unternehmen als GmbH gegründet werden, ist nicht nur ausschlaggebend, dass nur wenig Startkapital benötigt wird. Für die Gesellschafter bietet die GmbH zudem den Vorteil, dass für Verbindlichkeiten der Gesellschaft in erster Linie die GmbH selbst mit ihrem Gesellschaftsvermögen gegenüber Gläubigern haftet.
Dieses sogenannte Haftungsprivileg der Gesellschafter ist jedoch nicht grenzenlos. Sowohl der Gesetzgeber als auch die Rechtsprechung sehen Ausnahmen von diesem Grundsatz vor. Wer als Gläubiger einer insolventen GmbH keine Möglichkeit hat, seine Ansprüche durchzusetzen, kann sich unter bestimmten Umständen doch an die Gesellschafter halten.
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