Wann haften Geschäftsführer und Gesellschafter für GmbH-Schulden?

Von: Dr. Ellen Ulbricht
Stand: 6. September 2010
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Praxisfragen: Wie kommt man als Gläubiger per Durchgriffshaftung an sein Geld?

Überblick: Gegen wen haben Gläubiger einer GmbH Ansprüche?

Wenn das Handeln des Geschäftsführers einer GmbH, die Ihnen Geld schuldet, stichhaltige Anhaltspunkte für eine persönliche Haftung liefert, dann müssen Sie sich als Gläubiger auf eine mehrstufige Vorgehensweise einstellen.

  • Anspruch an die Gesellschaft:

    Im Vordergrund steht zunächst, den Anspruch - beispielsweise auf Zahlung aus einem Kaufvertrag - gegen die GmbH als solche gerichtlich geltend zu machen.

    Stellt sich heraus, dass die GmbH zahlungsunfähig ist, hängt die weitere Vorgehensweise von der konkreten Fallgestaltung ab.

  • Anspruch an den oder die Geschäftsführer:

    Steht ein strafwürdiges Verhalten im Raum, beispielsweise eine Gläubigerbegünstigung, können Sie eine Strafanzeige gegen den handelnden Geschäftsführer erstatten.

    Stellt sich im Rahmen des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens heraus, dass an dem Verdacht "etwas dran" ist, dann hat auch es auch durchaus Aussicht auf Erfolg, den Anspruch zivilrechtlich geltend zu machen und gegen den Geschäftsführer beizutreiben.

  • Anspruch an die Gesellschafter:

    Anders sieht es leider bei den Gesellschaftern aus: Hier steht Ihnen aufgrund der jüngsten höchstrichterlichen Rechtsprechung kein direkter Schadenersatzanspruch mehr zu.

    Es ist in diesem Fall Sache der Gesellschaft, ihre Ansprüche gegen den oder die Gesellschafter geltend zu machen. Im Falle der Insolvenz der Gesellschaft ist es Aufgabe des Insolvenzverwalters, diese Ansprüche geltend zu machen.

    Als Gläubiger haben Sie deshalb keinen direkten Zugriff auf Vermögenswerte des Gesellschafters. Ihnen bleibt lediglich die Möglichkeit, den Ausgleichsanspruch der GmbH gegen die Gesellschafter zu pfänden.

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