Weihnachtsgeld

steuerliche Verbuchung und Alternativen

Von: Josef Ellenrieder
Stand: 28. Dezember 2010
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Über den Autor: Josef Ellenrieder

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Josef Ellenrieder, Jahrgang 1943, Diplom Betriebswirt FH, lehrt an diversen Fachhochschulen, Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern die Themen: Betriebswirtschaft, Volkswirtschaft, Rechnungswesen, Dienstleistungen/Kooperationen im Facility Management, Gebäudemanagement und Energieberatung u. a.

Darüber hinaus berät Josef Ellenrieder mittelständische Unternehmen in Fragen der Finanzierung/Investition, Controlling und Unternehmensentwicklung.

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Lohnabrechnung, Rückzahlung

Beispiel: Berücksichtigung des Weihnachtsgeldes in der Lohnabrechnung

Anhand eines Beispiels erläutern wir Ihnen im Folgenden die Lohnabrechnung für das Weihnachtsgeld (laufender Arbeitslohn zuzüglich sonstiger Bezug).

Ein Arbeitnehmer (Steuerklasse III/0) erhält im Kalenderjahr 2010 ein Monatsgehalt in Höhe von 3.500 Euro. Auf seiner Lohnsteuerkarte 2010 ist als Kirchensteuermerkmal "rk" bescheinigt. Als besondere Weihnachtszuwendung wird im Dezember 2010 ein volles Monatsgehalt gezahlt.

Für Dezember 2010 ergibt sich folgende Lohnabrechnung:

laufender Arbeitslohn

3.500 Euro

Weihnachtsgeld

3.500 Euro

insgesamt:

7.000 Euro

abzüglich:

Lohnsteuer für den laufenden Arbeitslohn

354,50 Euro

Solidaritätszuschlag für den laufenden Arbeitslohn

19,49 Euro

Kirchensteuer für den laufenden Lohn

28,36 Euro

Lohnsteuer für das Weihnachtsgeld

814 Euro

Solidaritätszuschlag für das Weihnachtsgeld

44,77 Euro

Kirchensteuer für das Weihnachtsgeld

65,12 Euro

Sozialversicherungsbeiträge
für den Monatslohn Dezember 2010
für das Weihnachtsgeld


716,63 Euro
671,00 Euro



2.713,87 Euro

Nettolohn im Dezember

4.286,13 Euro

1. Berechnung der Lohnsteuer

Monatslohn für Dezember 2010

3.500 Euro

Lohnsteuer lt. Monatstabelle (Steuerklasse III/0)

354,50 Euro

Solidaritätszuschlag

19,49 Euro

Kirchensteuer (8 %)

28,36 Euro

Besteuerung des Weihnachtsgelds als sonstiger Bezug:

voraussichtlicher laufender Jahresarbeitslohn (12 × 3.500 Euro)

42.000 Euro

Lohnsteuer nach Steuerklasse III/0
der Jahreslohnsteuertabelle 2010

a) vom maßgebenden Jahresarbeitslohn (42.000 Euro)

4.254 Euro

b) vom maßgebenden Jahresarbeitslohn
einschließlich des Weihnachtsgelds
(42.000 Euro + 3.500 Euro = 45.500 Euro)

5.068 Euro

Differenz = Lohnsteuer für das Weihnachtsgeld

814,00 Euro

Solidaritätszuschlag beträgt 5,5 % von 814 Euro

44,77 Euro

Die Kirchensteuer beträgt 8 % von 814 Euro

65,12 Euro

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