Lohnabrechnung, Rückzahlung
Beispiel: Berücksichtigung des Weihnachtsgeldes in der Lohnabrechnung
Anhand eines Beispiels erläutern wir Ihnen im Folgenden die Lohnabrechnung für das Weihnachtsgeld (laufender Arbeitslohn zuzüglich sonstiger Bezug).
Ein Arbeitnehmer (Steuerklasse III/0) erhält im Kalenderjahr 2010 ein Monatsgehalt in Höhe von 3.500 Euro. Auf seiner Lohnsteuerkarte 2010 ist als Kirchensteuermerkmal "rk" bescheinigt. Als besondere Weihnachtszuwendung wird im Dezember 2010 ein volles Monatsgehalt gezahlt.
Für Dezember 2010 ergibt sich folgende Lohnabrechnung:
laufender Arbeitslohn |
3.500 Euro |
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Weihnachtsgeld |
3.500 Euro |
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insgesamt: |
7.000 Euro |
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abzüglich: |
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Lohnsteuer für den laufenden Arbeitslohn |
354,50 Euro |
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Solidaritätszuschlag für den laufenden Arbeitslohn |
19,49 Euro |
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Kirchensteuer für den laufenden Lohn |
28,36 Euro |
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Lohnsteuer für das Weihnachtsgeld |
814 Euro |
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Solidaritätszuschlag für das Weihnachtsgeld |
44,77 Euro |
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Kirchensteuer für das Weihnachtsgeld |
65,12 Euro |
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Sozialversicherungsbeiträge |
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Nettolohn im Dezember |
4.286,13 Euro |
1. Berechnung der Lohnsteuer
Monatslohn für Dezember 2010 |
3.500 Euro |
Lohnsteuer lt. Monatstabelle (Steuerklasse III/0) |
354,50 Euro |
Solidaritätszuschlag |
19,49 Euro |
Kirchensteuer (8 %) |
28,36 Euro |
Besteuerung des Weihnachtsgelds als sonstiger Bezug: |
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voraussichtlicher laufender Jahresarbeitslohn (12 × 3.500 Euro) |
42.000 Euro |
Lohnsteuer nach Steuerklasse III/0 |
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a) vom maßgebenden Jahresarbeitslohn (42.000 Euro) |
4.254 Euro |
b) vom maßgebenden Jahresarbeitslohn |
5.068 Euro |
Differenz = Lohnsteuer für das Weihnachtsgeld |
814,00 Euro |
Solidaritätszuschlag beträgt 5,5 % von 814 Euro |
44,77 Euro |
Die Kirchensteuer beträgt 8 % von 814 Euro |
65,12 Euro |
