Weihnachtsgeld
Vom Weihnachtsgeld profitiert vor allem der Fiskus, denn nach Abzug aller Steuern bleibt für den Arbeitnehmer oft nur ein Bruchteil übrig. Das muss nicht sein: Wir erklären, was es mit dem Weihnachtsgeld auf sich hat und welche steuerlichen Gestaltungsspielräume Sie bei der Zahlung der "Sondervergütung" haben. Außerdem zeigen wir, wie das Weihnachtsgeld steuerlich verbucht wird und wie eine Rückzahlung zu handhaben ist.
Weihnachtsgeld ist der Definition nach eine Sondervergütung (Gratifikation), die vom Arbeitgeber zusätzlich zum Arbeitslohn gewährt wird. Anlass der Zahlung ist das christliche Weihnachtsfest; das Weihnachtsgeld sollte ursprünglich dazu dienen, Arbeitnehmern den Kauf von Geschenken und die Gestaltung der Weihnachtsfeier zu ermöglichen. Ein Rechtsanspruch auf die Zahlung besteht nur dann, wenn die Zuwendung vertraglich ohne Vorbehalt festgelegt wurde. Wenn das Weihnachtsgeld allerdings mindestens dreimal in Folge vorbehaltlos gezahlt wurde, entsteht ein Anspruch darauf aufgrund "betrieblicher Übung". Das Entstehen einer betrieblichen Übung kann der Arbeitgeber umgehen, wenn die Zahlung unter einem "Freiwilligkeitsvorbehalt" erfolgt. Das "13. Monatsgehalt" ist vom Weihnachtsgeld allerdings zu unterscheiden.
Das Weihnachtsgeld ist
steuerlich als sonstiger Bezug und
sozialversicherungsrechtlich als einmalige Zuwendung
zu behandeln.
Zahlungszeitpunkt
Einzelheiten ergeben sich aus dem folgenden Beispiel einer Lohnabrechnung mit Weihnachtsgeld. Insbesondere die Gewährung von Weihnachtsgeld wird oft an die Bedingung geknüpft, dass das Arbeitsverhältnis im darauf folgenden Jahr noch eine bestimmte Zeit besteht. Wird das Arbeitsverhältnis aus Gründen aufgelöst, die der Arbeitnehmer zu vertreten hat, muss er auch das Weihnachtsgeld zurückzahlen. Wenn das Weihnachtsgeld zusammen mit den Dezemberbezügen erst im Januar des folgenden Kalenderjahres an den Arbeitnehmer ausgezahlt wird, stellt sich die Frage, ob es sich um Arbeitslohn des abgelaufenen oder des neuen Kalenderjahrs handelt. Maßgebend hierfür ist allein der Zuflusszeitpunkt.
