Berechnung
Das Monatseinkommen
Alle Einnahmen der Familie werden zum Familieneinkommen zusammengerechnet. Zu den Einnahmen zählen steuerfreie und steuerpflichtige Einnahmen, einmalige und regelmäßige Einnahmen. Neben dem Gehalt fließen also auch Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Zuschläge für Sonntags- und Nachtarbeit, Renten und Arbeitslosengeld mit ein. Auch Kranken- und Mutterschaftsgeld, Unterhaltszahlungen und Einkünfte aus Kapitalvermögen gehören zum Bruttoeinkommen. Dagegen wird Kindergeld bei der Berechnung nicht berücksichtigt.
Es lohnt sich, im Antrag sämtliche Einkünfte anzugeben. Sie vermeiden dadurch eventuelle spätere Wohngeldrückzahlungen.
Von den Einnahmen können Sie Freibeträge für Werbungskosten, Kindergeld und bestimmte Freibeträge für Schwerbehinderte und Jugendliche zwischen 16 und 24 Jahren abziehen. Faustregel: Arbeitslose können sechs Prozent, Rentner zehn Prozent, Beamte zwanzig Prozent und Arbeitnehmer dreißig Prozent abziehen.
Sie können zum Beispiel einreichen: Werbungskosten über 920 EUR bei nichtselbstständiger Tätigkeit, Krankenversicherungsnachweis, private Kranken- oder Altersvorsorge (Achtung: Diese Zahlungen wirken sich nicht immer auf das Wohngeld aus!), Nachweis über Renten- oder Lebensversicherung und über Unterhaltszahlungen, die Sie leisten.
Die monatliche Miete und Mietenstufen
Die Monatsmiete umfasst alle Kosten, die für eine Wohnung anfallen. Dazu zählen der Wasserverbrauch, die Müll- und Abwasserentsorgung und die Kosten der Treppenbeleuchtung. Diese Kosten gehören auch dann zur Miete, wenn sie direkt an einen Dritten - z. B. die Gemeinde - bezahlt werden.
Die Monatsmiete darf eine bestimmte Obergrenze nicht überschreiten. Diese Grenze richtet sich nach Alter und Ausstattung der Wohnung und nach den Mietenstufen, die sich aus dem örtlichen Mietniveau ergeben. Hohes Mietniveau bedeutet auch hohe Mietenstufe und umgekehrt.

Sehr informativer Artikel - gut rechiert und dargestellt.