Wohngeld: Finanzieller Zuschuss für Mieter und Eigentümer - und zwar auch für Selbstständige

Wohngeld: Wer, wieviel, wie?

Von: Ann Yacobi
Stand: 7. März 2011 (aktualisiert)
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Über die Autorin: Ann Yacobi

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Ann Yacobi arbeitet als freiberufliche Texterin und Autorin in München. Sie schreibt prägnante Texte für Webseiten, Broschüren, Kundenzeitschriften und Pressemitteilungen. Mittelständische Unternehmen, Agenturen und gemeinnützige Organisationen gehören zu ihren Kunden. Daneben konzipiert und entwickelt sie Webseiten für Unternehmen.

Die Politologin war vorher in der Öffentlichkeitsarbeit der Vereinten Nationen tätig und hat für Unternehmen und Agenturen PR-Maßnahmen konzipiert und Texte verfasst. Für mehrere Tageszeitungen hat sie freiberuflich geschrieben.

Ann Yacobi engagiert sich in der Rolf Buscher Stiftung für Bildungsprojekte in Entwicklungsländern. Mehr über Ann Yacobi und ihre Arbeit erfahren Sie auf ihrer Webseite www.text-erfahren.de.

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Wohngeld: Wer, wieviel, wie?

Haben Sie schon mal überschlagen, ob Wohngeld für Sie in Frage kommt? Mieter und Wohneigentümer, die zwischen einem Viertel und einem Drittel ihres monatlichen Nettoeinkommens für die Kaltmiete ausgeben, haben normalerweise Anspruch auf Wohngeld, wenn ihr Einkommen unter den - ab 2011 erhöhten - Obergrenzen liegt. Wir sagen Ihnen, um wieviel Geld es geht, welche Voraussetzungen an den staatlichen Zuschuss geknüpft sind und wie Sie ihn beantragen. Dabei gehen wir besonders auch auf den Fall "Wohngeld für Selbstständige" ein.

Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Wohnkosten für Mieter und Eigentümer mit geringem Einkommen. Das Wohngeld für Mieter heißt Mietzuschuss, das Wohngeld für Eigentümer wird als Lastenzuschuss bezeichnet. Es soll den Betroffenen Zugang zu angemessenem Wohnraum ermöglichen. Wohngeld muss bei der zuständigen Wohngeldstelle beantragt werden. Es wird in der Regel für ein Jahr bewilligt, danach ist ein neuer Antrag nötig. Wer zu den Berechtigten gehört, hat einen Rechtsanspruch auf Wohngeld und sollte es auf jeden Fall beantragen.

Wer bekommt Wohngeld?

Wohngeld wird entweder als Mietzuschuss an Mieter oder als sogenannter Lastenzuschuss an Eigentümer von Wohnraum gezahlt. Voraussetzung: Der Antragsteller bewohnt den Wohnraum selbst und trägt die Kosten dafür.

Einen Mietzuschuss kann beispielsweise erhalten, wer eine Wohnung oder ein Zimmer mietet, in einem Heim wohnt, Inhaber einer Genossenschafts- oder einer Stiftswohnung ist oder ein mietähnliches Dauerwohnrecht hat. Wer in einem Hotel oder einer sonstigen Herberge lebt, gilt dagegen nicht als Mieter!

Anspruch auf Wohngeld als Lastenzuschuss haben einkommensschwache Eigentümer einer Eigentumswohnung oder eines Eigenheims. Auch Inhaber eines eigentumsähnlichen Dauerwohnrechts und Erbbauberechtigte können einen Antrag stellen.

Bei der Bewilligung von Wohngeld werden die Familienmitglieder berücksichtigt - aber nur, wenn Sie mit dem Haushaltsvorstand in einem gemeinsamen Haushalt leben und selbst nicht vom Wohngeld ausgeschlossen sind. Nach dem Wohngeldrecht zählen zu den Familienmitgliedern: Haushaltsvorstand, Ehepartner, Eltern, Kinder (auch Adoptiv- und Stiefkinder), Geschwister, Onkel, Tanten, Schwiegereltern, Schwiegerkinder, Schwager und Schwägerin.

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Sehr informativer Artikel - gut rechiert und dargestellt.