Der Wunschnetto-Rechner für selbstständige Auftrags- und Projektarbeiter

Welches Brutto ergibt den erwünschten Gewinn nach Steuern? Und lohnt sich der Zusatzauftrag noch oder arbeite ich dann fürs Finanzamt?

Von: Hans Metzmacher
Stand: 4. Juli 2010
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Über den Autor: Hans Metzmacher

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Hans Metzmacher ist freiberuflicher Programmierer und spezialisiert auf praktische Lösungen rund um VBA (Office-Automation), IBM Lotus Notes, Datenbanken (MS-SQL, Oracle, DB2, MySQL, Firebird, PostgreSQL), ETL, Dokumentenmanagement, Reportgeneratoren, OpenSource-Produkte (Betriebssysteme, Datenbanken, ECM, OLAP) sowie auf die Programmiersprachen VB.NET, C#, C++, VB6, LotusScript, LotusFormula, Java, JavaScript, REXX sowie Python.

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Sie wollen wissen, wie hoch Ihr Gewinn vor Steuern sein muss, damit Sie ein auskömmliches Netto-Einkommen erzielen? Der Wunschnetto-Rechner weiß die Antwort! Er zeigt Ihnen dabei die Steuerbelastung sowohl in absoluten Zahlen als auch in Prozent an und unterscheidet zwischen Grundtarif und Splittingtarif. Außerdem sehen Sie auf einen Blick, wie viel von einem möglichen Zusatzauftrag übrigbleibt.

Den Wunschnettorechner finden Sie hier gleich doppelt: Einmal als Online-Tool in einer einfachen Version und - für zahlende Mitglieder von akademie.de - als Excel-Lösung. Mit der Excel-Variante können Sie bei gemeinsamer Veranlagung das Einkommen Ihres Ehepartners oder aber das Zusatzeinkommen aus einem Angestellten-Job gleich miteinberechnen. Außerdem können Sie damit die Ergebnisse für verschiedene Zielwerte speichern.

Steuerrechner vom Netto zum Brutto: Wozu der Wunschnetto-Rechner gut ist

Klassische Steuerrechner wie der (ansonsten ausgesprochen nützliche) Abgabenrechner des Bundesfinanzministeriums haben den Nachteil, dass die Höhe des zu versteuernden Einkommens bereits bekannt sein muss, damit Sie die daraus resultierende Steuerbelastung ermitteln können.

Doch ausgerechnet diese entscheidende "Bemessungsgrundlage" für die Einkommensteuer ist in vielen Fällen nicht bekannt. Das gilt besonders für Existenzgründer, aber auch für bereits Selbstständige, die wissen wollen, wie hoch ihr Jahresgewinn sein muss, um auf ein einkömmliches Netto-Einkommen zu kommen.

Während man sich seinem Gewinnziel bzw. "Wunschnetto" mit einem konventionellen Steuerrechner nur schrittweise per Versuch und Irrtum nähern kann, liefert der Wunschnetto-Rechner das Ergebnis ohne Umwege: Auf Basis des gewünschten Jahres-Nettoeinkommens zeigt das Online-Tool sofort den benötigten Gewinn vor Steuern sowie die jeweilige absolute und prozentuale Steuerbelastung an.

Außerdem sehen Sie auf einen Blick, ob sich ein über das voraussichtliche Jahreseinkommen hinausgehendes Zusatzeinkommen - zum Beispiel durch Übernahme eines zusätzlichen Auftrags - finanziell für Sie lohnt.

Bitte beachten Sie:

Unser Steuerrechner berücksichtigt weder Kinderfreibeträge noch Altersentlastungsbeiträge noch Sonderausgaben, Steuerermäßigungen oder außergewöhnliche Belastungen. Die tatsächliche Steuerlast liegt daher in aller Regel niedriger. (Das ist aber ja kein Schaden - Vorsicht ist bekanntlich die Mutter der Porzellankiste ...)

Der Wunschnetto-Rechner in der einfachen Online-Version

Welche Brutto-Einnahmen brauche ich für mein Wunsch-Jahresnetto? Lohnt sich der Zusatzauftrag über X Euro steuerlich noch, wenn ich dieses Jahr bereits Y Euro verdient habe? Antworten gibt der Wunschnetto-Rechner.

Der Wunschnetto-Rechner als erweiterte Excel-Version mit Zusatzfunktionen

Download: Wunschnetto-Rechner2010.xls (.xls-Datei, 128 KB, exklusiv für zahlende Mitglieder von akademie.de)

Bild vergrößernScreenshot Excel-Version Wunschnetto-Rechner

(Noch kein Mitglied? Mitglied werden können Sie innerhalb weniger Minuten. Probemitglied? Dann können Sie dieses Tool nach Ende der Probezeit herunterladen oder sofort auf die Probezeit verzichten: Einfach auf den Download-Link klicken und diese Option wählen.)

Hinweise:

  • Sie müssen die Ausführung von Makros für diese Datei zulassen, damit der Wunschnetto-Rechner funktioniert.

    Makrowarnung

  • Der Wunschnetto-Rechner lässt sich unter Windows mit den Versionen Excel 2000, 2002, 2003 und 2007 nutzen sowie mit den Mac OS X-Versionen Excel X, 2004, 2008.

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Böse Falle, eigentlich gleich zwei. Einkommen ungleich Umsatz. Der einzutragende Wert ist für Selbstständige (für die der Rechner ist...) nicht das "Einkommen", sondern das Betriebsergebnis vor Steuern! Also Umsatz ./. aller Betriebskosten.

Zweitens: Es gibt noch sowas wie Kirchensteuer und für nebenberuflich Selbstständige Sozialabgaben. Diese fehlen in der Berechnung und müssen demnach auf das Endergebnis draufgeschlagen werden. Was aber wiederum nicht so einfach ist, da sich z.B. die Sozialabgaben nach dem Brutto ermitteln und damit eine Rückwärtsrechnung vom Netto erschweren.

Guten Tag und vielen Dank für Ihre kritische Rückmeldung. Beim Wunschnetto-Rechner handelt es sich in der Tat "nur" um eine Werkzeug, mit dem vom gewünschten Steuer-(!)Netto auf den Gewinn vor Steuern zurückgerechnet werden kann. Sozialversicherungsbeiträge spielen hier ebenso wenig eine Rolle wie Kinderfreibeträge, Kirchensteuer, Sonderausgaben etc. Im Berechnungsformular heißt es daher ja ausdrücklich:
------------ Zitat ----------------
Bitte beachten Sie: Der Gewinn-Zielrechner dient nur zu Orientierungs- und Planungszwecken. Er berücksichtigt weder Kinderfreibeträge und Altersentlastungsbeträge noch Sonderausgaben, Steuerermäßigungen oder außergewöhnliche Belastungen. Die tatsächliche Steuerbelastung fällt daher in der Regel etwas niedriger aus.
----------Zitat-Ende --------------
Sie haben aber völlig recht, dass diese Aspekte im Ankündigungstext etwas klarer herausgestellt werden sollten. Wir werden das beim nächsten Update berücksichtigen.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung und freundliche Grüße
Robert Chromow

Bitte im Rechner dazuschreiben, dass es sich um das JAHRESeinkommen handelt. Ich habe das erst nach einigen Anläufen begriffen. ;-)

@anonym vom 7.08.2010 Wir haben den Hinweis darauf, das es um Jahreswerte geht, im Text und im Popup-Fenster mit dem Rechner noch mehr betont. Sorry, wenn das bislang nicht hinreichend klar wurde!

Simon Hengel
Redaktion akademie.de

Noch genauer wäre die Berücksichtigung des zu zahlenden Solidaritätszuschlags in der unteren Tabelle ("Von zusätzlich ... ... bleiben nach Steuern"). Denn es bleiben eben nicht 58 von 100 EUR im Bereich des Höchststeuersatzes (42%) übrig, sondern (leider nur) 55,70 EUR (44,3%, inkl. Soli).

Hallo und vielen Dank für Ihre Rückmeldung: Der Solidaritätszuschlag wird sehr wohl berücksichtigt. Sobald der Grenzsteuersatz erreicht ist, bleiben von "zusätzlich 100 Euro" auch beim Wunschnetto-Rechner rund 55 Euro. Probieren Sie's aus. Sollten Sie doch zu einem anderen Ergebnis kommen, posten Sie am besten einfach die von Ihnen vorgegebene "Ziel-Vorgabe".
Viel Erfolg und freundliche Grüße
Robert Chromow

Hallo, danke für die Antwort. Meine Annahme: 42% ESt ab einem zu versteuernden Einkommen von 52.552 EUR, d. h. für jede weitere 100 EUR, die über die 52.552 EUR hinaus zu versteuern sind, werden 42% ESt zzgl. Soli abgezogen. Selbst bei einem gewünschten Einkommen nach Steuern von 140.000 EUR, spuckt der Rechner noch 58 EUR aus, was nur 42 Prozent entspräche?!