2010: Was gibt's Neues für Selbstständige?
Lohn- und Erbschaftsteuer
Lohn- und Erbschaftsteuer
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Lohnsteuer: Faktorverfahren
Arbeitgeber sind im neuen Jahr ebenfalls mit Neuerungen konfrontiert:
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Bei der Berechnung der Lohnsteuer ist neuerdings eine weitere Lohnsteuerklasse zu berücksichtigen. Was es mit dem ominösen "Faktorverfahren" auf sich hat, erfahren Sie im Beitrag "Steuerklasse IV mit Faktor - was bringt das wirklich?".
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Erbschaftsteuer: erleichterte Unternehmensnachfolge
Erben haben's gut: Bei den Werten, die - wohlgemerkt nach Abzug der Steuerbefreiungen - versteuert werden müssen, sinken die Steuersätze ...
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von 30 Prozent auf 15 Prozent (für Werte von bis zu 52.000 Euro) und
auf 20 Prozent (für Werte von bis zu 256.000 Euro).
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Außerdem verringert sich die Erbschaftsteuerbelastung für Geschwister, Nichten und Neffen eines Erblassers. Verglichen mit engeren Verwandten galten für diese Erben bislang deutlich höhere Steuersätze: Je nach Bemessungsgrundlage liegt der neue Tarif bei 15 bis 43 Prozent (bislang: 30 bis 50 Prozent).
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Wichtig für Nachfolgeregelungen von Betrieben mit mehr als 20 Mitarbeitern: 85 Prozent des übertragenen Betriebsvermögens bleiben ab 2010 steuerfrei, wenn der Inhaber den Betrieb mindestens fünf Jahre lang fortführt. Wird das Unternehmen sieben Jahre lang fortgeführt, fällt gar keine Erbschaftsteuer an.
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Fazit
Alle Jahre wieder werden Entbürokratisierung, Steuerentlastungen und Steuervereinfachungen versprochen. So auch diesmal: Zwar war eine einschneidende Steuerreform angesichts der noch längst nicht ausgestandenen Finanz- und Wirtschaftskrise sowie der angespannten Haushaltslage nicht ernsthaft zu erwarten. Dass viele der Neuregelungen das Geschäftsleben jedoch noch komplizierter gemacht und zusätzliche Verwaltungsaufgeben gebracht haben, ist vor allem für Freiberufler und kleine Betriebe ärgerlich und entmutigend.