Einige Arbeitnehmer, die in Nordrhein-Westfalen wohnen oder arbeiten, können sich auf Kosten des Landes weiterbilden. Per "Bildungsscheck" übernimmt NRW mit ESF-Mitteln bis zu 50 Prozent der Kosten für Weiterbildung. Hier finden Sie die aktuellen Förderbedingungen – Sie erfahren, ob Sie vermutlich die Voraussetzungen erfüllen, welche Weiterbildungen der Bildungsscheck NRW abdeckt und wie Sie die Weiterbildungsförderung erhalten.
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Voraussetzungen: Wer wird gefördert?
Mit dem Bildungsscheck NRW bietet das Bundesland Nordrhein-Westfalen Weiterbildung zum halben Preis: Sie können einen Zuschuss zu Ihren Weiterbildungskosten erhalten. Finanziert wird das Ganze aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und aus Landesmitteln.
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Um einen Bildungsscheck bekommen zu können, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
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Sie arbeiten in Nordrhein-Westfalen oder haben dort Ihren Hauptwohnsitz.
Das Unternehmen, in dem Sie arbeiten, hat weniger als 250 Beschäftigte.
Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen beträgt maximal 30.000 Euro (bzw. 60.000 Euro bei gemeinsamer Veranlagung).
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Außerdem müssen Sie einer der folgenden Gruppen angehören:
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Sie sind angelernt oder ungelernt.
Sie haben keinen Berufsabschluss.
Sie sind älter als 50 Jahre.
Sie sind zugewandert.
Sie haben eine befristete Stelle, arbeiten in Teilzeit mit höchstens 20 Stunden pro Woche, sind Zeitarbeitnehmer(in) oder sind geringfügig beschäftigt.
Sie sind Berufsrückkehrer(in).
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Beantragt werden kann der Bildungsscheck NRW von Einzelpersonen. Er ist personenbezogen und nicht übertragbar.
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Auch Betriebe können Bildungsschecks für ihre Mitarbeiter erhalten. In diesem Fall wird der Eigenanteil der Fortbildungskosten vom Betrieb übernommen. Die Förderbedingungen für diesen betrieblichen Bildungsscheck-Zugang weichen etwas von den oben genannten Förderbedingungen für Einzelpersonen ab – so liegt die Verdienstgrenze in diesem Fall bei 39.000 Euro Bruttogehalt des Arbeitnehmers. Genaueres können Sie auf der Bildungsscheck-Seite nachlesen.
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Um wie viel Geld geht es beim Bildungsscheck NRW?
Übernommen wird die Hälfte der Kosten einer Weiterbildungsmaßnahme, dabei höchstens 500 Euro. Den Rest zahlt der Teilnehmer bzw. die Teilnehmerin oder das Unternehmen selbst. Gefördert werden nur die Kursgebühren, nicht aber Lernmaterialien, Reisekosten und Ähnliches. Im Zeitraum von zwei Kalenderjahren können Sie maximal einen individuellen Bildungsscheck erhalten.
Das Geld wird nicht an den Inhaber des Bildungsschecks NRW ausbezahlt, sondern vom Schulungsanbieter direkt abgerechnet.
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Welche Weiterbildungsmaßnahmen werden per Bildungsscheck NRW gefördert?
Die Weiterbildung muss auf nachvollziehbare Weise zu Ihrem Beruf passen – entweder zu Ihrer aktuellen oder zu einer zukünftig angestrebten Tätigkeit: Das kann zum Beispiel ein Sprachkurs oder ein EDV-Kurs sein oder eine Fortbildung in Gesprächstechniken.
Freizeitangebote und persönliche Verwirklichung sind hingegen tabu: Auf die Förderung eines Töpferkurses werden Sie als Steuerfachgehilfin vermutlich keine Chance haben.
Aber auch Schulungen, die nur im Interesse des Betriebs selbst liegen und dem Teilnehmer kein weiter verwertbares, übergreifendes Wissen vermitteln, sind ausgeschlossen. Die Produkteinweisung für den Außendienstler oder die Schulung für das nur in Ihrem Betrieb verwendete Software-Unikat wird nicht übernommen. Und auch gesetzlich vorgeschriebene "Pflichtscheine" wie etwa die Gefahrgutbescheinigung für einen Sicherheitsbeauftragten werden nicht gefördert (wenn sie dem Unternehmen vorgeschrieben ist, es die Schulung also ohnehin bezahlen müsste).
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Fragen und Antworten zum Bildungsscheck
Wir stellen Ihnen hier grob die wichtigsten Förderrichtlinien und Voraussetzungen vor. Ob Sie aber wirklich eine Förderung für Ihr Wunschseminar erhalten können, muss die entsprechende Bildungsberatungsstelle für Ihren Einzelfall prüfen und entscheiden. Eine Liste mit den wichtigsten Fragen und Antworten zum Bildungsscheck NRW finden Sie in dieser FAQ-Liste.
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So wird der Bildungsscheck NRW beantragt
Zunächst sollten Sie sich eine Weiterbildungsmaßnahme heraussuchen. Der Kurs darf noch nicht begonnen haben, wenn Sie eine Bildungsscheck-Förderung beantragen wollen.
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Als Nächstes müssen Sie zu einer Weiterbildungsberatungsstelle in Nordrhein-Westfalen gehen. In der Übersicht können Sie eine passende Beratungsstelle heraussuchen.
Im Gespräch mit dem Berater dort wird festgelegt, für welche Inhalte der Bildungsscheck ausgestellt wird und ob die von Ihnen gewünschten oder im Gespräch gefundenen Kursinhalte und -anbieter förderfähig sind. Aus Neutralitätsgründen soll der Bildungsscheck übrigens, wenn irgend möglich, immer mehrere Anbieter umfassen, die Auswahl liegt dann beim Teilnehmer.
Auf dem Bildungsscheck NRW werden eingetragen:
der Inhalt der gewünschten Maßnahme,
(nach Möglichkeit) mindestens drei mögliche Anbieter,
Ihr Name und
die Gültigkeitsdauer.
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Rechtzeitig kümmern
Melden Sie sich so früh wie möglich bei einer Weiterbildungsberatungsstelle, denn von Ort zu Ort ist es etwas unterschiedlich, wie lange Sie auf einen Beratungstermin warten müssen. Der Bildungsscheck muss ausgestellt sein, bevor die Weiterbildungsmaßnahme beginnt.
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Haben Sie Ihren Bildungsscheck bekommen, ausgestellt auf die von Ihnen gewünschte Weiterbildungsmaßnahme, dann melden Sie sich beim Bildungsträger an und reichen den Bildungsscheck NRW ein. Bildungsträger sind übrigens nicht verpflichtet, den Bildungsscheck zu akzeptieren – klären Sie also am besten schon im Vorfeld ab, ob Ihr Wunschanbieter offen dafür ist.
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Nicht förderfähig
Keinen Bildungsscheck NRW gibt es für
Arbeitslose,
Angehörige des öffentlichen Dienstes oder
Auszubildende.
Nicht gefördert werden unter anderem folgende Weiterbildungsmaßnahmen:
Einzelcoachings,
esoterische Angebote,
Weiterbildungen, für die Anspruch auf Förderung nach BAföG oder auch nach "Meister-BAföG" (AFBG) besteht oder die bereits über andere Fördermaßnahmen gefördert werden,
Führerscheine (auch der Staplerschein ist beispielsweise ausgeschlossen) oder
Befähigungs- und Sachkundenachweise für bestimmte Funktionen, wenn sie für den Betrieb gesetzlich vorgeschrieben sind (zum Beispiel Pflichtkurse für Sicherheitsbeauftragte oder vorgeschriebene Hygienekurse für Küchenpersonal).
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Fazit
Der Bildungsscheck NRW bietet die große Chance, zum halben Preis neues Wissen zu tanken. Wenn Sie in Nordrhein-Westfalen leben und/oder arbeiten, sollten Sie sich diese Gelegenheit auf keinen Fall entgehen lassen: Wissen für Sie selbst oder Ihre Mitarbeiter zum halben Preis – das spricht für sich selbst.
Weitere Informationen zum Bildungsscheck NRW finden Sie auf der offiziellen Website.
Neben dem Bildungsscheck gibt es außerdem noch andere Möglichkeiten der finanziellen Förderung von Weiterbildung, insbesondere den Prämiengutschein (der grundsätzlich Vorrang vor dem Bildungsscheck NRW hat, falls Sie die Voraussetzungen für beide Fördermittel erfüllen). Einen allgemeinen Überblick über verschiedene Förderprogramme zur beruflichen Weiterbildung – insbesondere für NRW – erhalten Sie in dieser Übersicht.