Gerichtliches Mahnverfahren
Forderung
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Welche Forderung wird geltend gemacht?
Auf der Rückseite des Antragsformulars ist ein "Hauptforderungs-Katalog" abgedruckt. Schauen Sie nach, welche Katalog-Nr. für Ihre Forderung zu verwenden ist; diese Nummer ist in das erste Kästchen der Zeile 32 einzutragen. Den Hauptforderungs-Katalog gibt es auch online.
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So müsste z. B. der Dachdecker für die nicht gezahlte Reparaturrechnung die Katalog-Nr. "8" eintragen. Für nicht gezahlte Mieten inkl. Nebenkosten für privat genutzten Wohnraum ist die Katalog-Nr. "19" zu wählen; zudem ist noch die Zeile 35 auszufüllen.
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Anschließend ist der Anspruch in Zeile 32 (bei mehreren Forderungen auch in den folgenden Zeilen) so detailliert wie möglich zu bezeichnen:
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Katalog-Nummer
Rechnung/Aufstellung/Vertrag/Vereinbarung/Verpflichtungserklärung etc.
Nummer der Rechnung/des Kontos/genauere Bezeichnung
Datum "von" (bei einer Rechnung) ...
Datum "bis" ist nur einzutragen, wenn der Anspruch einen bestimmten Zeitraum umfasst.
Betrag der Rechnung/der Forderung
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Eintragen der Katalognummern
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Die Eintragungen des Dachdeckers würden z. B. aussehen wie in Zeile 32 beschrieben. Eine Mietforderung würde wie in Zeilen 33 und 35 beschrieben angegeben.
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Welche Nebenkosten werden geltend gemacht?
Zuzüglich zu der Hauptforderung können auch weitere Beträge gefordert werden. Neben den Zinsen für unbezahlte Rechnungen können bspw. die Kosten für das gerichtliche Mahnverfahren gefordert werden sowie Mahnkosten, Auskunftskosten (z. B. Gebühren für die Auskunft aus dem Melde- oder Handelsregister), Bankrücklastkosten, Inkassokosten etc.
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Geltendmachung der Nebenkosten
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In dem Beispiel werden für die Hauptforderung gemäß Zeile 32 (die Dachdeckerrechnung) Zinsen i. H. v. 5 % über dem jeweilig geltenden Basiszinssatz verlangt. Zinsen können verlangt werden ab dem Tag nach der Fälligkeit; wenn die Rechnung am 15.11.2010 fällig war, werden Zinsen ab dem 16.11.2010 berechnet.
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Selbstverständlich haben Sie auch die Möglichkeit, eine andere Verzinsung zu wählen (z. B.: Zinssatz 4 % oder - bei Ansprüchen von Firmen - Zinssatz 8 % über dem Basiszinssatz).
Die Auslagen des Verfahrens werden in der Abt. III eingetragen (z. B. Kosten für das Antragsformular und das Porto). Weitere Nebenforderungen wie Mahnkosten und Auskunftsgebühren sind in Zeile 44 (Abt. IV) einzutragen.
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Bei welchem Gericht müsste eine Klage vorgebracht werden?
Auf dem Antragsformular ist weiterhin anzugeben, welches Gericht im Falle eines streitigen Verfahrens zuständig ist.
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Eintragen des zuständigen Gerichts
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In Zeile 45 können Sie ankreuzen, wenn Sie nach einem Widerspruch des Antragsgegners automatisch die Weiterleitung an das zuständige Gericht wünschen. Falls der Antragsgegner Widerspruch einlegt, werden Sie dann vom zuständigen Gericht aufgefordert, die Gerichtskosten zu bezahlen. Das Verfahren wird vor dem zuständigen Gericht nur dann geführt, wenn Sie die Gerichtskosten entrichtet haben.
Welches Gericht für ein streitiges Verfahren zuständig ist, richtet sich nach der jeweiligen Forderung. Wenn Sie z. B. ein selbständiges Gewerbe betreiben, haben Sie den Gerichtsstand in Ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegt.
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Welches zentrale Mahngericht ist zuständig?
Zum Schluss muss noch Ihr Aktenzeichen eingetragen werden sowie die Adresse des zuständigen Mahngerichtes.
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Anschrift, Unterschrift, Aktenzeichen nicht vergessen!
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Unter mahngerichte.de können Sie nach Ihrem zentralen Mahngericht suchen.
Vergessen Sie Ihre Unterschrift nicht! Trennen Sie den Durchschlag vorsichtig von dem Original ab und heften Sie ihn in Ihre Akten. Das Original kann dann an das Mahngericht verschickt werden.
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Fazit
Das gerichtliche Mahnverfahren ist eine einfache und unkomplizierte Möglichkeit, Ihren Schuldner bei unstrittigen Forderungen nachdrücklich zur Zahlung zu bewegen. Oft zahlen die Schuldner bereits nach diesem Mahnbescheid oder bitten um eine Ratenzahlung, sodass eine weitere Bearbeitung (bspw. Erlass des Vollstreckungsbescheides) nicht mehr notwendig ist.