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Abmahnungspunkt PC-Gebühr
In Punkt I. der GEZ-Abmahnung wurde akademie.de wegen der Veröffentlichung von Infos, Tipps & Beispielen zur gesetzlichen PC-Gebührenbefreiung abgemahnt. Hier erläutern wir, warum akademie.de die eigene Rechtsposition weiter veröffentlicht und den Rundfunkanstalten per Gegenabmahnung für die Rücknahme eine letzte Frist gesetzt hat.
Seit 1.1. 2013 gelten neue Regelungen in Sachen Rundfunkgebühr. Sie heißt jetzt Rundfunkbeitrag und wird jetzt völlig unabhängig davon erhoben, ob Sie Geräte für den Empfang besitzen oder nicht.
Viele Rechtsexperten sehen die neue Gesetzeslage äußerst kritisch, eine ganze Zahl von Musterklagen läuft schon. Wenn Sie den Rundfunkbeitrag unter Vorbehalt zahlen, haben Sie gute Chancen, später wieder Geld von der GEZ zurückfordern zu können.
Wie das geht, steht hier: GEZ-"Rundfunkbeitrag" unter Vorbehalt zahlen, Rückerstattungs-Anspruch sichern (mit Musterbrief)
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Der Volltext der Abmahnung, Punkt I
Anhand der nachstehenden Originaltexte der Abmahnung und des Gesetzestextes § 5 RGebStV kann sich nun jeder seine eigene Meinung zur GEZ-Abmahnung der Rechtsmeinung und Tipps zur PC-Gebührenbefreiung bilden:
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