Stress beim Girokonto
Auf eine Kontopfändung folgt die Kontokündigung
Auf eine Kontopfändung folgt die Kontokündigung
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Alltag in Deutschland: Speziell nach Kontopfändungen kündigen Banken den Betroffenen häufig das Girokonto. Der Grund: die hohe Mehrarbeit und -kosten bei den Kontopfändungen, zu denen sie vom Gesetzgeber gezwungen werden. Daher will man oft solche Kunden schnellstmöglich vor die Tür setzen.
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Bankgebühren für die Kontopfändungen sind verboten
Für eine Kontopfändung darf Ihnen die Bank keine Gebühren berechnen oder vom Konto abziehen. So entschied der Bundesgerichtshof (BGH 18.05.1999, AZ XI ZR 219/98 und BGH 19.10.1999, AZ XI ZR 270/96). Sollte Ihre Bank hier Gebühren berechnen, können Sie auf die Urteile verweisen und widersprechen.
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Eine Umfrage der AG Schuldnerberatungen ergab 2003 in über 2000 untersuchten Kontoverweigerungsfällen, dass in 57 Prozent aller Kündigungen der Kündigungsgrund eine Pfändung war.
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Neues Konto wird wegen Schufa-Eintrag verweigert
Hat der Gekündigte einen negativen Schufa-Eintrag, verweigern ihm dann andere Banken die Eröffnung eines neuen Girokontos auf Guthabenbasis. In der genannten Umfrage wurde in 75 Prozent aller Ablehnungsfälle bei Kontoneueröffnungen ein negativer Schufa-Eintrag als Grund angegeben.
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Selbstauskunft einholen
Liegt ein negativer Schufa-Eintrag vor? Sie können jederzeit selbst bei der Schufa durch einen Antrag auf Selbstauskunft überprüfen, ob ein negativer Schufa-Eintrag vorliegt. Mehr Praxisinformatioen und Tipps zum Thema finden Sie im Beitrag Schufa-Selbstauskunft von akademie.de.