Investieren in geschlossene Fonds?
Formen der Beteiligung
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Hochglanzbroschüren, dicke Prospekte, beeindruckende Fotos - so werden Ihnen geschlossene Fonds, die zur Anlageklasse der Beteiligungen zählen, präsentiert. Da Beteiligungen hohe Mindestzeichnungssummen fordern, sind sie erst für Anleger mit einem liquiden Vermögen von 50.000 Euro aufwärts geeignet. Doch woran erkennen Sie, ob hinter dem umfangreichen Vertragswerk eine lohnende Investition steht? Inwiefern wurde der Fonds seriös kalkuliert? Wie wägen Sie die Chancen und Risiken gegeneinander ab? Gute und schlechte Angebote liegen in diesem noch immer recht intransparenten Segment nahe beieinander. Details im Prospekt entscheiden letztlich über Ihren Anlageerfolg. Wir reichen einen Kriterienkatalog, der Ihnen bei der Auswahl "Ihres" Fonds hilfreiche Dienste leisten wird.
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Grundsätzlich gilt: Die Investition in geschlossene Fonds stellt eine Möglichkeit der Risikostreuung Ihres Kapitals dar.
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Geschlossene Fonds sind Beteiligungen an einer Personengesellschaft, die in ein bestimmtes Objekt, z. B. in ein Schiff oder eine Immobilie investiert. Sie beteiligen sich in der Regel als Kommanditist einer KG, GmbH & Co. KG oder aber als Gesellschafter einer GbR. Das Investitionsvolumen ist von Anfang an fixiert. Der Initiator des Fonds wirbt folglich nur solange Kapital bei Anlegern ein, bis das Investitionsvolumen erreicht ist. Dann wird der Fonds geschlossen.
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Für Anleger eröffnet der Markt der geschlossenen Fonds einen Weg, Investitionen zu tätigen, die für sie alleine in der Regel nicht möglich wären. Denn normalerweise ist dafür ein enormer Kapitaleinsatz erforderlich, wenn Sie beispielsweise eine Gewerbeimmobilie oder ein Schiff erwerben möchten.
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"Grauer" Kapitalmarkt
Das Wörtchen "grau" im Zusammenhang mit solchen Investitionen auf dem Kapitalmarkt steht für die Tatsache, dass dieses Anlagesegment lange überhaupt nicht von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) kontrolliert wurde, wie etwa offene Investmentfonds.
Mit dem 1. Juli 2005 trat das Anlegerschutzverbesserungsgesetz in Kraft. Dieses Gesetz verpflichtet nun alle Anbieter von geschlossenen Fonds zur Erstellung eines Verkaufsprospektes, der von der BaFin genehmigt werden muss. Diese Prüfung ist jedoch keine inhaltliche, sondern lediglich eine formale Prüfung. Trotzdem ist damit ein erster kleiner Schritt zur Verbesserung des Anlegerschutzes im Bereich des grauen Kapitalmarktes getan.
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Formen der Beteiligung
Auf dem Markt der geschlossenen Fonds haben Sie insbesondere die Wahl zwischen den drei großen Segmenten:
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Immobilienfonds Deutschland,
Immobilienfonds International,
Schiffe und Container.
Daneben gibt es u. a. die Private Equity Fonds. Das sind Fonds, die sich an Unternehmen beteiligen, die noch sehr jung sind, mit dem Ziel, sie später gewinnbringend zu veräußern.
Des weiteren gibt es
Umweltfonds (bspw. Windkraft Fonds),
Lebensversicherungsfonds (Investitionsgegenstand ist der Aufkauf von bestehenden Lebensversicherungen) und
Exoten, wie Wein- und Musikfonds.
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Exotische Fonds
Exoten setzen eine ganz bestimmte Interessenslage bei Ihnen voraus, die über das "Anlesen" durch einen Prospekt hinausgehen. Windkraft Fonds liegen bislang hauptsächlich durch die oftmals mangelhaften Gutachten zu den Windvorhersagen unter Plan.
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In den letzten Jahren hat der Staat Zug um Zug die steuerlichen Vorteile geschlossener Fonds für Anleger gekappt. Die Anbieter von geschlossenen Fonds haben sich daher umorientiert. Längst wird auf die Ertragskraft des Investitionsgegenstandes selbst geschaut. Ein steuerlicher Vorteil ist meist nur noch das Sahnehäubchen der Investition.
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Achtung: Rendite ist nicht gleich Rendite
Trotz der sich immer weiter verringernden Steuervorteile fließt jedes Jahr viel Geld in geschlossene Fonds. Dabei locken prognostizierte Renditen von sechs bis zehn Prozent. Sollten Sie das Angebot mit der höchsten prognostizierten Rendite wählen, denken Sie daran, dass in der Regel mit einer höheren Rendite auch ein höheres Risiko verbunden ist.
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Wenn Ihnen eine Beteiligung deutlich mehr verspricht, prüfen Sie umso kritischer: Mehr Rendite = Mehr Risiko!
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Welche Rendite erzielen Sie wirklich? Da geschlossene Fonds nicht wie Anleihen einen festen Kupon besitzen, fällt es vielen Anlegern oft schwer, zu erkennen, wie sich die prognostizierte Rendite errechnet. In den Prospekten treffen Sie in der Regel auf die sogenannte IRR-Rendite (Internal Rate of Return). Diese wird meistens nach Steuern für den so genannten Prospektfall berechnet. Der Prospektfall ist regelmäßig ein Anleger mit Höchststeuersatz. In manchen Prospekten finden Sie auch eine Darstellung für unterschiedliche Grenzsteuersätze.
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Wenn Sie sich für eine Beteiligung interessieren, sollten Sie Ihren Berater nach einer Berechnung für Ihre Anlagesumme und Steuersituation fragen. Sie sehen dann die IRR-Rendite für Ihre persönliche Situation.
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Ökonomisch interpretiert, gibt der interne Zinsfuß die jährliche Verzinsung des im Durchschnitt gebundenen Kapitals über die gesamte Laufzeit des Fonds an. Es ist nämlich ein Unterschied, wann Sie die Erträge aus Ihrer Beteiligung erhalten. Wenn Sie eine Beteiligung haben, die durch eine Verlustzuweisung im ersten Jahr eine Steuererstattung von 20 Prozent Ihrer Einlage bringt, könnten Sie das erstattete Geld anderweitig anlegen.
Ihr gebundenes Kapital sinkt damit und die Rendite steigt gegenüber einem Modell, bei dem Sie keinen hohen Rückfluss in den ersten Jahren haben und bei vergleichbaren Ausschüttungen mit mehr Kapital investiert sind.
Ein Beispiel soll Ihnen die Interpretation des internen Zinsfußes verdeutlichen: Während beim ersten Fonds im letzten Jahr die Einzahlung zuzüglich den Überschüssen zufließt, erfolgt beim zweiten Fonds im zweiten Jahr ein Rückfluss über die Steuererstattung. Obwohl die Gesamtausschüttung gleich ist, ist die Rendite auf das gebundene Eigenkapital im zweiten Fall deutlich besser.
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Wenn Sie also einen vollständigen Überblick über die Vorteilhaftigkeit einer Beteiligung gegenüber einer anderen erhalten möchten, sollten Sie mittels der Methode des vollständigen Finanzplanes aufzeichnen, was passiert, wenn Sie alle zurückgeflossenen Gelder (Ausschüttungen und Steuererstattungen) unter von Ihnen ausgewählten Annahmen wieder anlegen würden. Die Endsumme aller Zahlungsströme ist dann der Wert, den Sie vergleichen müssen. Doch auch hier arbeiten Sie wieder mit Annahmen.
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Sie sehen schon, Sie sollten sich insgesamt nicht alleine auf die Renditeangabe im Fondsprospekt verlassen. Auch in dieser Berechnung stecken viele Annahmen. Neben den oben genannten sind es vor allem auch die qualitativen Merkmale, wie Bonitäten von Mietern und Charterern, Leistungsbilanzen von Initiatoren und die Konzeptionen, die näher zu prüfen und zu vergleichen sind.