Neue Muster-Widerrufsbelehrung und Muster-Rückgabebelehrung
Widerrufs- oder Rückgabebelehrung?
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Widerrufs- oder Rückgabebelehrung?
Viele Unternehmen stellen sich die Frage, wann welche Belehrung zu verwenden ist, oder ob gar beide nebeneinander möglich sind.
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Der einfache Ausweg "einfach immer beide" ist jedoch nicht ratsam: Die gleichzeitige Verwendung von Widerrufs- und Rückgabebelehrung widerspricht dem Gesetz, denn da heißt es: "Das Widerrufsrecht kann...durch ein Rückgaberecht ersetzt werden...". Aus diesem Grund ist der Gebrauch beider Belehrungen gleichzeitig abmahnfähig. Das wurde vom Landgericht Frankfurt am 01.11.2006 bestätigt (AZ: 3-08 0 164/06).
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Verkäufer über Ebay müssen auf die Widerrufsbelehrung zurückgreifen, weil eine Rückgabebelehrung vor bzw. bei Vertragsschluss zu erfolgen hat, das ist bei Ebay jedoch eben nicht möglich.
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Auch bei Onlinehändlern mit überwiegend niedrigpreisigen Waren unter 40 Euro ist eine Widerrufsbelehrung sinnvoller, da nur mit dieser dem Verbraucher die Rücksendekosten auferlegt werden können.
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Bei hochpreisigen Waren ist wiederum eine Rückgabebelehrung überlegenswert, zumindest bei Sachen, die durch Postpaket versandt werden können. Anders als beim Widerrufsrecht, wo ein schriftlicher Widerruf innerhalb der Frist ausreicht, kann der Käufer das Rückgaberecht nur durch die Rücksendung der bestellten Ware ausüben. Dies hat zur Folge, dass der Unternehmer erst bei fristgerechtem Erhalt der Ware dem Verbraucher den Kaufpreis rückerstatten muss.
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Fazit:
Onlineshopbetreiber und Ebayhändler sollten so bald wie möglich das neue Belehrungsmuster des BJM verwenden. Erstens bietet es gegenüber dem alten Muster mehr Rechtssicherheit. Zweitens regelt § 14 BGB-InfoV, dass der Händler ordnungsgemäß belehrt, wenn er das unveränderte amtliche Muster verwendet.
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Die Ergänzung des Musters durch die Umsetzung der Gestaltungshinweise ist je nach Fall aber notwendig, da z.B. Ebayhändler Anpassungen vornehmen müssen, damit keine Fehler passieren.
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Zum Weiterlesen: Rechts-Wissen für Online-Händler bei akademie.de
Weitere Informationen zum Widerrufsrecht finden Sie im Beitrag:
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