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Freiheit
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Wenn es um die Abgrenzung zum Angestellten-Dasein geht, ist viel von "Freiheit" die Rede. Nur: Was sind eigentlich "Freiberufler", "Freie Mitarbeiter" oder "Feste Freie"? Wir sorgen für etwas mehr Klarheit im Begriffs-Dschungel rund um abhängige Beschäftigung und selbstständige Tätigkeiten.
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Aus der Sicht von Auftraggebern spricht eigentlich alles für "freie" Mitarbeiter:
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Für ihre Renten-, Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung müssen diese Mitarbeiter selbst sorgen. Der Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung entfällt.
Die aufwendige Lohnbuchhaltung ist entbehrlich: Statt laufender Meldungen und Überweisungen an Sozialversicherungsträger, Finanzamt oder Berufsgenossenschaft gibt es nach getaner Arbeit eine Rechnung, fertig.
Während bei Angestellten bereits die pure Anwesenheitszeit entlohnt wird, bekommen "Freie" normalerweise nur für ihre tatsächlichen, produktiven Arbeitszeiten oder sogar nur für bestimmte Arbeitsergebnisse Geld.
Anspruch auf Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall oder Mutterschutz gibt es nicht.
"Freie" genießen keinen Kündigungsschutz: Wird die Arbeit knapp, gibt es keine Aufträge.
Die höhere Unsicherheit führt dazu, dass Belastbarkeit und Motivation bei "Freien" oft höher sind als die von abhängig Beschäftigten.
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Demgegenüber fallen die Nachteile (wie fehlende Weisungsbefugnis und geringere Verbindlichkeit) vielfach kaum ins Gewicht. Doch so attraktiv Aufträge an selbstständige Mitarbeiter auch sein mögen: Die geltenden Sozial- und Schutzgesetze müssen nun einmal beachtet werden. Erwerbstätige, die faktisch als Arbeitnehmer arbeiten, aber formal als Selbstständige auftreten, gelten als "scheinselbstständig".
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Um Missverständnissen vorzubeugen: Die folgenden Ausführungen gelten nicht für geringfügig Beschäftigte und andere Arbeitnehmer (wie Schüler, Studenten oder Rentner), die unabhängig von der Art der Tätigkeit von der Sozialversicherungspflicht befreit sind.
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Der Staat redet also bei der Entscheidung darüber, welche Tätigkeiten unter welchen Bedingungen in welchem "Status" ausgeübt werden, ein gewichtiges Wörtchen mit. Für Unklarheit in Bezug auf den Freien-Status sorgen eine ganze Reihe begrifflicher Umschreibungen, die ganz unterschiedlichen rechtlichen Charakter haben.