Verbraucherkredit: Neue EU-Richtlinie
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Vertragliche Pflichten
Die Richtlinie umfasst Vorgaben für den Abschluss von Verbraucherkreditverträgen.
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Dem Verbraucher sind beim Abschluss des Kreditvertrages umfassende Informationen auszuhändigen, sodass er jederzeit einen Beleg über die ihm zustehenden Rechte und über seine vertraglichen Pflichten hat.
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Im Einzelnen muss ein Kreditvertrag u.a. folgende Angaben enthalten:
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Namen und Anschriften von Vertragsparteien und Kreditvermittler
Laufzeit des Vertrages
Gesamtkreditbetrag und Konditionen für die Inanspruchnahme
Sollzins
Effektiver Jahreszins bzw. Gesamtkosten des Kredits
Betrag und Anzahl der Zahlungen
Kontoführungskosten
Aufstellung der Kosten
Sicherheiten und verlangte Versicherungen
Widerrufsrecht und -frist
Verfahren und Kosten im Fall einer vorzeitigen Rückzahlung
Verfahren im Fall einer Kündigung des Kreditvertrages
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Die Vorteile der neuen Verbraucherkreditrichtlinie liegen auf der Hand:
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einheitliche Europäische Verbraucherkreditinformationen,
ein einheitliches Formular mit genauer Definition der Kreditbedingungen,
dadurch gute Vergleichsmöglichkeiten,
ein europaweites Widerrufsrecht innerhalb von 14 Tagen und
Vorfälligkeitsentschädigungen bei vorzeitiger Rückzahlung werden in ihrer Höhe gedeckelt.
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Die Richtlinie liefert aber auch Bedenkliches:
Verbraucherkredite zu nutzen ist längst Normalität: Inzwischen finanzieren Millionen von Verbrauchern regelmäßig Anschaffungen mit Krediten. Dadurch werden aber auch immer mehr Haushalte in die Verschuldung getrieben. Unter diesem Gesichtspunkt ist die erleichterte grenzüberschreitende Kreditvergabe eine zwiespältige Sache.
Der Schutz des Verbrauchers vor leichtfertiger Verschuldung tritt bei der neuen Verbraucherkreditrichtlinie leider in den Hintergrund.
Die neue EU-Verbraucherkreditrichtlinie sieht nicht vor, den Banken eine erhöhte Sorgfaltspflicht aufzuerlegen, sie bei Kleinkreditanfragen von bereits Überschuldeten zu einer Absage zu verpflichten.
Selbst die Haustürgeschäfte wie die Überrumpelung zum Kauf von Wärmedecken auf Kredit sind nicht verboten. Die durch übereilte Vertragsabschlüsse verursachten Probleme werden dem gutgläubigen Kreditnehmer oft erst sehr viel später bewusst als innerhalb der 14 Tage, die die Richtlinie als Widerrufsfrist vorschreibt.
Dazu kommt, dass die Differenzierung der Kreditkosten im In- wie im europäischen Ausland zunehmend anhand der Bonität des Kreditsuchenden entschieden wird. Wenn man eine gute Bonität hat, bekommt man auch günstige Kreditkonditionen, hat man hingegen eine schlechte Bonität, ist eben auch nur ein teurer Kredit drin.
Vor allem ist es jedoch die Begrenzung auf wenige Kreditformen, die von der Richtlinie überhaupt erfasst werden, die bedenklich erscheint.
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Links zum Thema
Die neue EU-Richtlinie zu Verbraucherkrediten findet sich auf den Webseiten des Europaparlaments.
Ein Muster des Formblatts für Verbraucherkredite mit dem Titel "Europäische Standardinformationen für Verbraucherkredite" ist im Anhang der neuen Richtlinie zu finden. (Anhang II).
Die zur Zeit noch gültige Richtlinie zu Verbraucherkrediten ist die Richtlinie 87/102/EWG.
Die Praxis wenig transparenter Kreditangebote ist das Anliegen der Website verantwortliche-kreditvergabe.net. Der Vorsitzende des Trägervereins hinter dieser Aktion, der Hamburger Wirtschaftsrecht-Professor Udo Reifner, äußerte seine Kritik auch in einem Interview mit der Süddeutschen Zeitung.
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