THEMENSEITE Datenautonomie: Hintergründe und Ratgeber
Wir möchten Ihnen Mittel und Wege zeigen, wie Sie selber Ihr Netzleben in die Hand nehmen - mit Hintergrundinformationen und praktischen Tipps, damit Sie sich und Ihre eigenen Daten schützen und Ihr Netzleben neu, besser und sicherer organisieren.
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Guten Abend,
Gute Tipps werden von Ihrem Unternehmen gegeben, sehe bereits
seit langer Zeit hinein.
Jetzt habe ich aber doch einmal eine wohl etwas andere Frage,
hoffe, dass Sie mir das beantworten können.
Ich war verhältnismäßig lange krank, jetzt also wieder stabil,
doch in der Zwischenzeit ist die "Buchhaltung" liegengeblieben.
Jetzt stehe ich vor der Tatsache, dass der Endbetrag im Bank-Kto.#nicht korrekt ist per 31.12.2016.
Bevor ich das Jahr 2016 durchgearbeitet habe, vergeht etliche
Zeit, womit ich ja mit der lfd.Buchhaltung noch weiter in den
Rückstand komme.
Meine Idee wäre das Kto.per 31.12.16 so mit dem Bestand
verlasse, 1 neues Kto.Bank eröffne mit dem 01.01.2017 und
von diesem Punkt an zu beginnen. Damit könnte ich das alte
und das neue gleichermaßen bearbeiten.
Ich finde allerdings nicht die Möglichkeit, den richtigen Betrag
zu schreiben = Alleinstehend als Anfangs-Betrag.
Gibt es dafür auch einen Tipp ?
Ich wäre Ihnen sehr verbunden, wenn Sie mit Ihren Kenntnissen
mir hierzu etwas mitteilen könnten.
z.Zt. steht das Ende 2016 mit "minus" während ich ich im guten
"plus stehe", wie in jedem Jahr. Einmal wollen die Kunden nicht
mit minus sondern plus zum anderen die Einreichung bei dem
Finanzamt würde dann 1 Jahr später nicht anerkannt. Es gibt
gewiss noch mehr Gründe, doch die muss man ja nicht aufzählen.
Vielen Dank, freundliche Grüße
R. S.
Ps.Sie könnten mir eine Mail senden:
rseyer@goldflamme.de
Dafür danke ich dann doppelt.
Antwort: Guten Abend,
Guten Tag, RS,
vielen Dank für Ihre freundliche Rückmeldung und die vertrauensvolle Anfrage. Eine rechtliche Einzelfallberatung ist an dieser Stelle nicht möglich. Daher nur ganz allgemein:
1.
Der Endbetrag Ihres real existierenden Bankkontos ist auf jeden Fall korrekt: Wenn ich Sie richtig verstanden habe, besteht Ihr Problem darin, dass Ihr Buchführungskonto "Bank" nicht mit dem Kontostand Ihres Bankkontos übereinstimmt.
2.
Ausgangspunkt ist immer der tatsächliche Kontenstand Ihres Bankkontos: Ob ein Bankkonto zu Jahresbeginn im Minus ist oder Sie eine neues Konto aufmachen, das bei Null beginnt, macht für die Einnahmenüberschussrechnung bzw. Gewinn- und Verlustrechnung des betreffenden Jahres keinen Unterschied.
3.
Ein neues Bankkonto brauchen Sie also nicht einrichten - zumal das im April überhaupt keinen Sinn ergäbe. Außerdem muss das alte Konto in der Buchführung ja weiterhin berücksichtigt werden.
4.
Angesichts Ihrer Buchführungsprobleme und der zahlreichen Unklarheiten sprechen Sie am besten möglichst bald mit einem Steuerberater! Wie Sie den finden und was er kostet, erfahren Sie im Beitrag:
"Brauche ich einen Steuerberater? Wo finde ich den, was kostet er?"
https://www.akademie.de/wissen/steuerberater-finden-kosten
Alles Gute und freundliche Grüße
Robert Chromow