Beiträge zum Thema (Auswahl):
Ein Kurs, alles wichtige drin: Praxisleitfaden Umsatzsteuer
Für viele neue Unternehmer ist das Umsatzsteuerwesen eines der Gebiete, mit denen Sie vorher nie viel zu tun hatten. Dabei ist es für alle Selbstständigen und Unternehmer von Bedeutung - sogar für die, die dank Kleinunternehmer-Regelung keine Umsatzsteuer ausweisen müssen oder umsatzsteuerbefreit sind.
Damit Sie schnell über alles Wichtige Bescheid wissen und im Geschäftsalltag keine teueren Fehler machen, und sich andererseits nicht im Dickicht des Steuerrechts verlieren, haben wir diesen Praxisleitfaden erstellt. Wir erklären darin schnell und prägnant, wie das Vorsteuer-System funktioniert, was das für Sie konkret bedeutet und welche Formalitäten Siez.B. beim Ausstellen von Rechnungen und bei den Umsatzsteuer-Erklärungen beachten müssen.
Jeden Monat Umsatzsteuer-Voranmeldung?
Neu-Unternehmer ärgert der Fiskus damit, dass Sie zwei Jahre lang jeden Monat eine Umsatzsteuer-Voranmeldung abgeben müssen - egal wie hoch die Umsatzsteuerschuld ausfällt. Immerhin - der bürokratische Aufwand lässt sich in Grenzen halten - und ganz nebenbei bekommt man so wenigstens eine stets aktuelle Buchhaltung.
Außerdem kann man auch als Gründer die so genannte Dauerfristverlängerung nutzen - und muss dann wenigstens nicht innerhalb von 10 Tagen den Vormonat abrechnen.
Kleinunternehmer-Umsatzgrenze überschritten? Keine Panik!
Wenn Sie nicht mehr als 17.500 Euro Umsatz im Jahr erwirtschaften, können Sie Ihre Rechnungen ohne Umsatzsteuer schreiben - das ist die so genannte Kleinunternehmer-Regelung. Und wenn sich nun plötzlich herausstellt, dass der Umsatz doch zu hoch lag? Und überhaupt, wie wird das berechnet - mit oder ohne den Steuersatz? Wir geben klare Antworten - schließlich sollte eine Umsatzsteigerung nicht in erster Linie ein Problem sein.
7 oder 19 Prozent - welcher Satz für welche Dienstleistung?
Wir sagen Ihnen, was der richtige Umsatzsteuer-Satz für Texte, Programm-Code und andere Dienstleistungen ist und wovon es abhängt, ob Sie 7 oder 19 Prozent Umsatzsteuer auf die Rechnungssumme aufschlagen müssen.
Grenzwertig: Umsatzsteuer auf Dienstleistungen für Kunden im Ausland
Sie haben eine Übersetzung für einen Auftraggeber in London oder eine Website für einen Kunden in Österreich erstellt? Und was schreibt man nun auf die Rechnung? Zählt der deutsche oder der ausländische Umsatzsteuersatz? Wie ist das in dem Fall mit der Umsatzsteuervoranmeldung und diesen ominösen "Zusammenfassenden Meldungen", die da zu erstellen sind? Wir haben Antworten zu einem dornigen Thema - das oft genug jedoch dann doch ganz einfach wird.
EU-Kunden? Umsatzsteuer-Identifikationsnummern schnell überprüfen
In Umsatzsteuerfragen werden Geschäftsleute vom Fiskus besonders gern als Hilfsheriffs verpflichtet. Zum Beispiel müssen Sie die Umsatzsteuer-Identifikationsnummern von Kunden im EU-Ausland nicht etwa nur erfragen und auf der Rechnung angeben. Nein, Sie müssen auch nachprüfen, ob die Nummer stimmt - und das bei regelmässigen Kunden auch immer wieder neu.
Damit diese lästige Pflicht schnell erledigt ist, haben wir mit unserem Excel-Helfer "UStIdNrChecker" ein schnelles Werkzeug für Sie zum Download, mit dem Sie das bequem und einfach direkt aus einer Excel-Tabelle heraus erledigen können. Alles, was Sie benötigen, sind die Stammdaten des Kunden und eine Internetverbindung.