Die Abmahnung "im geschäftlichen Verkehr"

"Abmahnung? Was soll das?" - Was eine Abmahnung ist und wozu sie erfunden wurde: Was eine Abmahnung enthalten muss und der Mustertext einer Abmahnung

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Was eine Abmahnung enthalten muss und der Mustertext einer Abmahnung

Anforderung an eine wirksame Abmahnung

Die Abmahnung eines Unternehmens an ein anderes sollte bestimmte Anforderungen erfüllen, auch wenn grundsätzlich kein Formzwang besteht und die Abmahnung damit theoretisch auch mündlich respektive telefonisch erteilt werden könnte.

Eine schriftliche Abmahnung sollte Folgendes enthalten:

  • die namentliche Bezeichnung des Abmahnenden und des Abgemahnten einschließlich Firma und Anschrift

  • eine Vollmacht, die den die Abmahnung ausführenden Rechtsanwalt legitimiert - und zwar im Original und nicht nur als Kopie (etwa als Telefax oder eingescannte Grafik)

  • eine genaue Darstellung des beanstandeten Geschäftsgebarens nebst Nennung der gesetzlichen Regelungen

  • die Aufforderung an den Abgemahnten zur Unterlassung des beanstandeten Geschäftsgebarens

  • die Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung innerhalb einer bestimmten Frist

  • die Aufforderung zur Auskunftserteilung über Umfang sowie Dauer des beanstandeten Geschäftsgebarens

  • die Aufforderung zur Erstattung oder Freistellung von entstandenen Rechtsanwaltskosten

  • eine Unterschrift

Beispiel: Text einer fiktiven, aber mustergültigen Abmahnung

Nehmen wir an, Sie müssen eine Markenrechtsverletzung durch einen Mitbewerber abmahnen. Dann könnte das vom Aufbau her wie folgt gefasst werden:

Beispiel:

"Briefkopf des Abmahnenden

Anschrift des Abzumahnenden

vorab per Telefax:

Name des Abmahnenden vs. Name des Abzumahnenden - Markenverwendung

Betr.: Abmahnung wegen Verwendung der Marke "XYZ"

Sehr geehrte(r) Frau/Herr (Name des Abzumahnenden),

hiermit zeige ich an, dass ich mit der Wahrnehmung der rechtlichen Interessen der/des Frau/Herr (Name des Abmahnenden) hinsichtlich der von Ihnen getätigten Verwendung der eingetragenen Wort- & Bildmarke "XYZ" beauftragt bin. Eine ordnungsgemäße Vollmacht habe ich Ihnen im Original in der Anlage beigefügt.

I. Inhaberschaft der Marke

Meine Mandantin ist die ausschließliche Inhaberin der beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) eingetragenen Wort- & Bildmarke "XYZ" (Akz: XYZ) für bestimmte Waren oder/und Dienstleistungen der Klasse XYZ. Ich habe Ihnen dazu in der weiteren Anlage einen Auszug aus dem beim DPMA geführten Register beigefügt. In diesem Zusammenhang sind die zu Gunsten meiner Mandantin eingetragenen Dienstleistungen "Herausgabe von Texten" sowie "Anfertigen von Übersetzungen" von besonderer Bedeutung. Meine Mandantin bietet diese Dienstleistungen seit Jahren unter anderem unter der Website (Name der Website) an.

II. Verletzung des Markenrechts

1. Nach § 14 Abs. 1 Markengesetz (MarkenG) ist ausschließlich der Markeninhaber berechtigt, die zu seinen Gunsten eingetragene Marke zu verwenden. Dritten ist es im geschäftlichen Verkehr untersagt, diese Marken ohne Zustimmung des Markeninhabers zu benutzen.

Bei einer Zuwiderhandlung kann der Dritte durch den Markeninhaber gemäß § 14 Abs. 5 Satz 1 MarkenG auf Unterlassung in Anspruch genommen werden. Zudem ist er dem Markeninhaber zur Auskunft über den Umfang der Verwendungshandlungen und unter bestimmten Voraussetzungen zum Schadensersatz nach § 14 Abs. 6 Satz 1 MarkenG verpflichtet.

2. Sie, (Name des Anzumahnenden), bieten auf der Website (Name der Website), bei der jede einzelne Webseite die Überschrift "XYZ" trägt, unter anderem die Herausgabe von Texten und die Übersetzung von Texten an. Sie sind namentlich im Impressum als Betreiber der Website geführt und auf den übrigen Webseiten als Leistungserbringer benannt.

3. Mein Mandantin hat Ihnen keine Zustimmung zur Verwendung der Wort- & Bildmarke "XYZ" (Akz: XYZ) erteilt. Deswegen ist die von Ihnen getätigte Verwendung als Markenrechtsverletzung zu qualifizieren.

Diese Einschätzung beruht auf den Umständen, dass die Form der Kennzeichnung der von Ihnen angebotenen Dienstleistungen sowie der Wortlaut der verwendeten Domain nahezu identisch mit der eingetragenen Marke meiner Mandantin und die angebotenen Dienstleistungen zumindest hochgradig ähnlich mit den zu Gunsten meiner Mandantin eingetragenen Dienstleistungen sind.

Deshalb besteht bei der von Ihnen getätigten Art und Weise des geschäftlichen Auftretens die Gefahr der Verwechslung mit der bezeichneten Wort- und Bildmarke meiner Mandantin.

4. Ferner erlaube ich mir den Hinweis, dass die vorsätzliche Markenrechtsverletzung gemäß § 143 Abs. 1 Nr. 1 MarkenG eine Straftat darstellt, die mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe geahndet wird. Eine gewerbsmäßige Markenrechtsverletzung, wie Sie bei Ihnen im Raum steht, wird sogar mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft.

III. Rechtsfolge

1. Zur Vermeidung eines gerichtlichen Unterlassungsverfahrens fordert meine Mandantin Sie auf, das monierte Geschäftsgebaren vor allem unter der Website (Name der Website) unverzüglich zu ändern und eine durch ein Vertragsstrafeversprechen gesicherte Unterlassungserklärung bis zum (Tag ergänzen),

den (Datum ergänzen), (Uhrzeit ergänzen) Uhr,

abzugeben. Sie können dazu wahlweise die in der Anlage beigefügte Unterlassungserklärung verwenden oder eine eigene Unterlassungserklärung nebst Vertragsstrafeversprechen entwerfen. Eine Fristverlängerung kann grundsätzlich wegen der Eilbedürftigkeit bei markenrechtlichen Auseinandersetzungen nicht gewährt werden.

Nach ständiger Rechtsprechung des BGH begründet bereits ein einmaliger Verstoß gegen das Markenrecht unseren Unterlassungsanspruch, ohne dass es auf das nachfolgende Verhalten Ihrerseits ankommt.

Sollten Sie die Abgabe der strafbewehrten Unterlassungserklärung innerhalb der angeführten Frist ablehnen oder unterlassen, dann werde ich den mir bereits von meiner Mandantin erteilten Auftrag ausführen und ohne weitere Ankündigung den Anspruch meiner Mandantin in einem einstweiligen Verfügungsverfahren und nachfolgend gegebenenfalls in einem Hauptsacheverfahren verfolgen.

Die Mitteilung, dass bloß das monierte Geschäftsgebaren geändert wird oder/und die Website (Name der Website) angepasst wird, sind nicht ausreichend. Des Weiteren genügen die Übernahme einer Unterlassungsverpflichtung ohne Vertragsstrafe oder die Übersendung der Unterlassungserklärung nur per Telefax nicht.

Sie werden den Forderungen meiner Mandantin nur gerecht, wenn Sie die Unterlassungserklärung im Original mit der rechtsverbindlichen Unterschrift in Übereinstimmung mit dem Eintrag im örtlichen Gewerbeverzeichnis ggf. nebst Firmenstempel an mich übermitteln.

2. Ferner haben Sie (Name des Abzumahnenden) Ersatz der für die Rechtsverfolgung getätigten Aufwendungen zu leisten.

Frau (Name des Abmahnenden) sind durch außergerichtliche, anwaltliche Tätigkeiten Rechtsanwaltskosten in Höhe von 911,80 EUR entstanden. Der Berechnung liegt ein Gegenstandswert von 25.000 EUR sowie eine 1,3 Geschäftsgebühr (§ 2 Abs. 2 RVG, VV RVG 2.400) zuzüglich einer Auslagenpauschale von 20 EUR für Post und Telekommunikation (§ 2 Abs. 2 RVG, VV RVG 7.002) zu Grunde.

Ich erwarte die Überweisung des bezeichneten Betrages in Höhe von 911,80 EUR unter Angabe meines Zeichens als Verwendungszweck auf ein auf dem Deckblatt angegebenes Geschäftskonto unter Verwendung ausschließlich des Namens des Unterzeichners. Ich sehe dem Eingang des angeführten Geldbetrages auf einem unserer Geschäftskonten bis (Tag ergänzen),

den (Datum ergänzen),

entgegen. Sollte der angeführte Geldbetrag in Höhe von 911,80 EUR nicht bis zum angegebenen Termin auf einem unserer Geschäftskonten eingegangen sein, dann werde ich den mir bereits von meiner Mandantin erteilten Auftrag ausführen und diesen Geldbetrag ohne weitere Ankündigung auf dem Klageweg beitreiben.

Mit freundlichen Grüßen

(Name des beauftragten Rechtsanwaltes)

-Rechtsanwalt-

Anlagen"

Bitte kein "copy & paste"

Bitte versuchen Sie als juristischer Laie nicht, diesen Mustertext einfach zu übernehmen und für eine Abmahnung der Marke "Eigenbau" zu verwenden. Eine Abmahnung kann unter Umständen zum Bumerang werden: Sie begründet Rechtspflichten und kann Kosten im Bereich mehrerer 10.000 Euro hervorrufen!

Ich halte es deshalb für äußerst ratsam, vorher einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens zu konsultieren.