Die Abmahnung "im geschäftlichen Verkehr"

Zur Einstimmung: Praxisbeispiele und Praxisfragen rund um das Thema "Abmahnung"

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Zur Einstimmung: Praxisbeispiele und Praxisfragen rund um das Thema "Abmahnung"

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Abmahnungen haben einen schlechten Ruf - insbesondere im Internet. Schließlich hat es in der Vergangenheit oft Berichte über so genannte Serienabmahnungen gegeben, in deren Rahmen Konkurrenten oder gar private Website-Betreiber zur Kasse gebeten wurden - aus Gründen, die dem juristischen Laien alles andere als gerecht vorkommen. Betreiber von Online-Shops sind mit Abmahnungen besonders vertraut: Die unübersichtliche Rechtslage hat die Abmahnung in dieser Branche zu einer festen Größe werden lassen; viele Shop-Betreiber, die sich keiner Schuld bewusst waren, sind für aus ihrer Sicht kleine Verstöße gegen kaum verständliche Details der Informations- und Belehrungsvorschriften belangt worden.

Dieser Eindruck ist aber nur die eine Seite der Medaille. Der andere Teil der Wahrheit ist, dass Abmahnungen eigentlich eine sehr sinnvolle Einrichtung sind. Sie bieten dem Unternehmer die Möglichkeit, einfach, schnell und direkt auf unfaire Geschäftspraktiken anderer zu reagieren, ohne die Übeltäter gleich vor Gericht verklagen zu müssen. Dazu drei klassische Beispiele:

  • Nehmen wir den Fall an, dass Sie Antiquitäten bei eBay verkaufen. Damit verbunden ist ein beträchtlicher Aufwand, um den vielen Verbraucherschutzvorschriften der Fernabsatzbestimmungen gerecht zu werden: Sie müssen über Rückgabe- oder Widerrufsrechte belehren, das Versandrisiko tragen, ein korrektes Impressum pflegen und vor allem damit leben, dass Ihnen von Privatkunden immer wieder Käufe retourniert werden.

    Nun gibt es da aber einen Konkurrenten, der es sich ganz einfach macht. Er tritt bei eBay nämlich als Privatverkäufer auf - obwohl er von dem Handel lebt. Als Privatverkäufer muss er keine Verbraucherschutzvorschriften beachten, keine Ware zurücknehmen und auch das Versandrisiko nicht tragen. Er wird an jedem Verkauf deutlich mehr als Sie verdienen, kann günstiger kalkulieren und seine Waren preiswerter anbieten.

    Was tun Sie in dem Fall? Sie schicken ihm eine Abmahnung.

  • Nehmen wir als nächstes Beispiel eine Webdesignerin und -texterin. Sie lebt davon, Websites, Broschüren und Flyer aller Art mit Worten und Bildern und damit mit Leben zu füllen. Für eine Website, die Naturheilmittel vertreibt, hat sie besonders erfolgreiche Texte verfasst und Bilder gezeichnet: Die Website wird viel verlinkt und ist weit oben bei Google zu finden.

    Das merkt leider auch die Konkurrenz. Zu Ihrem Ärger entdeckt die Webdesignerin, dass der von ihr verfasste Artikel nebst Bildern auf einer anderen Website zu finden ist, von der sie bislang noch nie gehört hatte. Gefragt hat sie der Betreiber dieser Website vorher nicht, bezahlt hat er auch nichts - und zu allem Überfluss steht unter den Texten ein "Copyright"-Vermerk mit seinem Namen.

    Was ist die probate Art, sich gegen diesen Textklau zu wehren? Sie sendet ihm eine Abmahnung.

  • Ein kleiner Konditoreibetrieb stellt seit Jahrzehnten ein Konfekt mit besonderer Rezeptur in Schweinchenform her, den er unter der Bezeichnung "Die süße Schokoladensau" überregional verkauft. Der Name ist als Marke eingetragen und seit Jahren bei Kunden aus aller Welt etabliert. Zum Ärger des Firmenchefs ist aber im Internet die Website eines Konkurrenten zu finden, die unter der Adresse "die-suesse-schokoladensau.de" minderwertige Süsswaren vertreibt.

    Wie reagiert er darauf? Er schickt ihm eine Abmahnung.

Abmahnungen können also einen Sinn haben. Auch wenn ein Unternehmer, Selbstständiger oder Onlineshop-Betreiber selbst keine Abmahnungen verschicken will, kann es ihm im Geschäftsleben immer passieren, dass er eine erhält. Deshalb will dieser Leitfaden zeigen, worin die rechtliche Funktion einer Abmahnung besteht, was Sie bei Abmahnungen beachten müssen, wie darauf reagiert werden kann und wie die daran unter Umständen anschließende, juristische Auseinandersetzung verlaufen kann.