Trennbare und untrennbare gemischte Tätigkeiten
Wer als Freiberufler zusätzlich ein Gewerbe ausübt, muss auf der Hut sein. Denn wer "nebenbei" ein Gewerbe ausübt, kann schnell seinen Status als Freiberufler verlieren. Harald Büring erklärt, auf was EDV-Berater, Webdesigner, Ingenieure, Journalisten u.a. unbedingt achten sollten.
Gemischte Einkünfte gibt es in drei unterschiedlichen Fällen, nämlich
die trennbare gemischte Tätigkeit eines einzelnen Freiberuflers,
die untrennbare gemischte Tätigkeit eines einzelnen Freiberuflers,
ein Zusammenschluss von Freiberuflern und das "Abfärben" der gewerblichen Tätigkeit eines Gesellschafters auf alle.
Gefährdung der Freiberuflichkeit bei Einzel-Freiberuflern durch gewerbliche Tätigkeit: Wer als einzelner Freiberufler zugleich gewerblich tätig ist, kann womöglich seinen Status als Freiberufler wieder verlieren. Im Folgenden geben wir Hinweise, wann dies der Fall sein kann.
Zum Weiterlesen: Vorsicht bei der Außendarstellung!
Unvorsichtige bzw. ungenaue Angebote auf Ihrer Website, in Broschüren oder Anzeigen können Ihnen da schnell viel Ärger einbringen. Tipps dazu hat Robert Chromow bereit:
Trennbarkeit der gemischten Tätigkeit
Die Einstufung hängt zunächst einmal davon ab, ob das Finanzamt hier von einer trennbaren oder untrennbaren gemischten Tätigkeit ausgeht.
Im Falle einer trennbaren gemischten Tätigkeit haben Sie normalerweise keine Probleme zu befürchten, wenn Sie
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Ich bin bereits Mitglied
Sehr geehrter Herr Büring,
vielen Dank für Ihre interessanten Erklärungen. Ich habe jedoch eine weitere Frage: Ich habe seit zwei Jahren eine gewerbliche Tätigkeit als Berater. Inzwischen bin ich Heilpraktiker und baue eine eigene Praxis auf. Abgrenzung einfach - Behandlung versus Bürotätigkeit. Auch die Anschaffungen sind trennbar: Medizinprodukte, Medikamente etc. versus. Bürobedarf. Nun meine Frage: Leider muss ich beide Tätigkeiten in dem gleichen Raum ausüben. Muss ich nun den Schreibtisch, PC, Drucker, Papier etc. aufteilen? Falls ja, richtet sich die Teilung nach Anteil der Benutzung? Oder ist die Aufteilung nach Umsatz nötig? Das Büro (künftig = Praxis) ist in meiner Wohnung in einem separaten Raum. Wie teile ich hier den Mietanteil auf?
Viele Fragen - ich hoffe, Sie können mir helfen oder mir Quellen nennen, wo ich nachlesen kann. Vorab vielen Dank und Gruß, G. Pohl