ALG II und Selbstständigkeit

Anlage EKS

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Anlage EKS

Amtliche Rechenhilfe: die Anlage EKS

Seit einiger Zeit müssen Selbstständige, Gewerbetreibende und Landwirte zusammen mit dem Antrag auf ALG II die fünfseitige "Anlage EKS" ausfüllen (PDF, 175 KB):

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Seite 1 der "Anlage EKS"

Neben den allgemeinen Angaben zur Person und zur selbstständigen Tätigkeit sowie eventuellen Zuschüssen oder Beihilfen aus anderen Quellen verlangen die Arbeitsagenturen darin Angaben zu den ...

  • voraussichtlichen Betriebseinnahmen (Seite 2),

  • voraussichtlichen Betriebsausgaben (Seite 3 und 4),

  • dem sich daraus ergebenden Gewinn (Seite 4) sowie

  • weiteren abzugsfähigen Aufwendungen (insbesondere Sozialversicherungsbeiträge, Haftpflicht- und andere Pflichtversicherungen, Unterhaltsleistungen, Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte)

Die Bedeutung der einzelnen Formularfelder wird in den "Ausfüllhinweisen zur Anlage EKS" erklärt (PDF, 48 KB)