Differenzbesteuerung nutzen: Weniger Umsatzsteuer für Händler, die von privat ankaufen

Das "Secondhand-Privileg" für Händler senkt die Umsatzsteuer-Zahllast

Händler, die ihre Waren vorwiegend bei Privatleuten oder umsatzsteuerbefreiten Unternehmern beziehen, können ihre Umsatzsteuer-Zahllast durch die Wahl der "Differenzbesteuerung" deutlich senken. Statt auf den kompletten Umsatzerlös fällt die Mehrwertsteuer dann nur auf den Unterschiedsbetrag zwischen Ein- und Verkaufspreis an. Wir erklären die Einzelheiten des "Höker-Privilegs" und erläutern, welche Rechnungsvorschriften neuerdings zu beachten sind.

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Händler, die ihre Waren vorwiegend bei Privatleuten oder umsatzsteuerbefreiten Unternehmern beziehen, können ihre Umsatzsteuer-Zahllast durch die Wahl der "Differenzbesteuerung" deutlich senken. Statt auf den kompletten Umsatzerlös fällt die Mehrwertsteuer dann nur auf den Unterschiedsbetrag zwischen Ein- und Verkaufspreis an. Wir erklären die Einzelheiten des "Höker-Privilegs" und erläutern, welche Rechnungsvorschriften neuerdings zu beachten sind.

Die klassische Berechnung der Umsatzsteuer-Zahllast ist denkbar einfach: Man addiere sämtliche Mehrwertsteuer-Einnahmen und ziehe davon alle selbst gezahlten "Vorsteuern", also die Mehrwertsteuern auf Einkäufe ab. Für viele Ebay-"Profiseller", Gebrauchtwarenhändler, Secondhand-Boutiquenbesitzer oder Flohmarktbeschicker ist das ein schlechtes Geschäft: Denn wer seine Waren überwiegend von Privatleuten oder umsatzsteuerbefreiten Unternehmern bezieht, kann kaum Vorsteuern geltend machen.

Zum Glück gibt es seit 1990 im Umsatzsteuerrecht den § 25a UStG, in dem die sogenannte Differenzbesteuerung geregelt ist. Demnach wird der Umsatz unter bestimmten Umständen "nach dem Betrag bemessen, um den der Verkaufspreis den Einkaufspreis für den Gegenstand übersteigt."

Weitere Besonderheit: Differenzbesteuerte Güter unterliegen generell dem "allgemeinen Umsatzsteuersatz" (von zurzeit 19 %). Das gilt auch dann, wenn die betreffenden Waren ansonsten dem ermäßigten Steuersatz von 7 % unterworfen sind.

Voraussetzungen

Erlaubt ist die Differenzbesteuerung nur ...

  • Wiederverkäufern oder Versteigerern im eigenen Namen, die ...

  • mit "beweglichen körperlichen Gegenständen" (außer Edelsteinen und Edelmetallen) handeln, die zudem ...

  • beim Einkauf nicht mit Mehrwertsteuer belegt waren.

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