Leitfaden für Vereinsgründer

Der e.V.

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Der e.V.

Ein Verein kann zu ganz unterschiedlichen Zwecken gegründet werden - bestimmte Formalitäten bei der Gründung und Organsation des Vereins bleiben jedoch immer gleich. Dieser Leitfaden erklärt Ihnen, was bei der Vereinsgründung auf Sie zukommt und welche Voraussetzungen Sie bei den Anmeldeformalitäten, der Vereinssatzung, der Gründungsversammlung und der Vorstandswahl beachten müssen. Außerdem enthält dieser "Ratgeber Vereinsgründung" eine Muster-Satzung und viele Praxis-Tipps.

Vereine gibt es überall: Deutschland ist ein Land mit einer regen Vereinskultur. Sie prägen das Bild unserer Gesellschaft, fast jeder erwachsene Deutsche ist Mitglied in einem Verein, ebenso viele Kinder und Jugendliche. Welche Voraussetzungen für eine Vereinsgründung bestehen und wie man selbst einen Verein gründen kann, ist dagegen kaum bekannt.

Was ist eigentlich ein Verein? Was sind die Voraussetzungen für einen "e.V."? Wie gründe ich einen Verein? Was sind die Vorteile eines Vereins? Diese und ähnliche Fragen sollen in diesem Beitrag eine Antwort finden.

Es gibt viele Gründe, einen Verein zu gründen!

  • Befreundete Eltern wechseln sich bei der Kinderbetreuung ab. Immer öfter kommen auch Kinder von Bekannten und Kollegen dazu. Eines Tages entsteht die Idee, eine Kita zu gründen.

  • Die Absolventen einer Fakultät möchten nach dem Abschluss ein jährliches Ehemaligentreffen veranstalten. Sie wollen auch nach dem Studium untereinander und mit der Universität in Kontakt bleiben, um sich beim Berufeinstieg gegenseitig zu unterstützen.

  • Eine Gruppe von Lehrern und Eltern verschiedener Nationalitäten findet sich bei einem Schulfest zusammen und beklagt die Schwächen des Angebots zur Integration von Kindern ausländischer Herkunft. Das Thema lässt die Beteiligten nicht mehr los, sie treffen sich fortan regelmäßig. Die Idee zu einem konkreten Projekt nimmt Gestalt an.

  • Gesundheits- und umweltbewusste Gourmets wollen angesichts von Lebensmittelskandalen und Genfood gemeinsam im Dienste des Genusses die ökologisch einwandfreie, regional- und saisonale Küchenkultur pflegen und verbreiten.

Die geeignete Organisationsform in all diesen Fällen ist ein Verein!

Der Verein - rechtlich betrachtet

Einen Verein kennzeichnet, dass sich

  • mehrere Personen (mindestens 7)

  • auf eine gewisse Dauer

  • zu einem gemeinsamen Zweck

  • unter einem gemeinsamen Namen zusammenfinden,

  • der Verein durch einen Vorstand vertreten wird

  • und sein Fortbestehen vom Wechsel der Mitglieder unabhängig ist.

Das Bürgerliche Gesetzbuch behandelt den "nicht wirtschaftlichen Verein" oder "Idealverein" und den "wirtschaftlichen Verein".

Beide unterscheiden sich nach ihrem Vereinszweck. Der wirtschaftliche Verein ist auf den Betrieb eines Geschäftsbetriebes gerichtet, der Idealverein nicht. Im Idealverein ist ein wirtschaftlicher Zweck dem ideellen stets eindeutig untergeordnet, auch wenn z. B. ein Sportverein als Nebenzweck ein Vereinslokal betreibt. Steuerliche Vergünstigungen gibt es nur für Idealvereine.

Im Rahmen des Idealvereins unterscheidet das Bürgerliche Gesetzbuch wiederum den rechtsfähigen Verein (§§ 21-53) und den nichtrechtsfähigen Verein (§ 54). Der "rechtsfähige Idealverein" hat in der Praxis viele, insbesondere haftungsrechtliche Vorteile und wird uns hier beschäftigen.

Die einschlägigen Vorschriften sind durchaus auch für Laien verständlich, Sie können sie jederzeit im Internet nachlesen.

Die Rechtsfähigkeit - der e.V.

Die Rechtsfähigkeit erlangt ein Verein durch die Eintragung in das Vereinsregister des Amtsgerichtes, in dessen Bezirk er seinen Sitz hat. Mit der Eintragung wird sein Name durch das Kürzel e.V. ergänzt. Das heißt "eingetragener Verein".

Rechtsfähigkeit bedeutet, dass der Verein selbst Träger von Rechten und Pflichten werden kann. Er wird damit zu einer eigenständigen, juristischen Person.

Das hat in der Praxis zahlreiche Vorteile. Hier seien nur einige genannt:

  • Der Verein kann - wie eine natürliche Person - ein eigenes Vermögen bilden. Das einzelne Mitglied haftet grundsätzlich nicht für Vereinsschulden, diese werden aus dem Vereinsvermögen bestritten.

  • Fördermittel gibt es fast ausschließlich für einen e.V. als juristische Person.

  • Ein rechtsfähiger Verein kann im eigenen Namen klagen und verklagt werden.

Überblick Vereinsgründung: Wie gründe ich einen e.V.?

Die wichtigsten Voraussetzungen zunächst im Überblick:

  • Finden Sie insgesamt mindestens 7 Mitglieder.

  • Formulieren Sie eine Vereinssatzung.

  • Halten Sie eine Gründerversammlung ab - mindestens zu siebt.

  • In diesem Rahmen verabschieden Sie die Satzung, führen die ersten Wahlen durch und protokollieren die Sitzung.

  • Melden Sie Ihren Verein zur Eintragung beim Vereinsregister an.

Auch eine Möglichkeit: Der "Nicht-e. V."

Eine schnelle und unbürokratische Möglichkeit, zu einem Verein zu kommen, ist es, auf die Eintragung zu verzichten und sich auf einen einfachen Verein bürgerlichen Rechts zu beschränken. Diese Konstruktion und ihre Vor- und Nachteile gegenüber dem eingetragenen Verein schildern wir im Beitrag
"Schnell gegründet, nicht eingetragen - und trotzdem gemeinnützig: Der einfache Verein bürgerlichen Rechts".