EU-Fördermittel für Trainer und Dozenten

Weiterbildung für Bildungspersonal

∅ 5 / 1 Bewertungen

Weiterbildung für Bildungspersonal

Zielgruppen und Kursinhalte

Die Zielgruppe für das Grundtvig-Teilprogramm „Weiterbildung für Bildungspersonal“ ist tatsächlich recht weit gefasst: Ob Sie angestellter Lehrer sind oder Schuldirektor, als freiberuflicher Dozent Vollzeit unterrichten oder im Nebenerwerb einen Kurs an der örtlichen Volkshochschule geben - Sie gehören zur Zielgruppe „Bildungspersonal“.

Sie können Geld beantragen für eine Weiterbildung im europäischen Ausland. Konkret geht es um Pauschalen und Zuschüsse für

  • Reisekosten,

  • Aufenthaltskosten,

  • Kursgebühr und

  • ggf. Vorbereitungskosten

zu der von Ihnen angestrebten Weiterbildung.

2_zypern-jpg

Bei jedem Kursangebot wird man Ihnen auf die eine oder andere Art auch Landschaft und Leute vorstellen. Für ein Sonnenbad müssen Sie sich jedoch auf eigene Kosten einen Verlängerungstag organisieren.

Bedingung ist unter anderem, dass Sie eine Weiterbildung im EU-Ausland (genauer: in einem der 27 EU-Mitgliedsstaaten oder in einem EFTA/EWR-Staat - Island, Liechtenstein und Norwegen - oder in der Türkei, in Kroatien oder der Schweiz) beantragen. Eine geförderte Kursteilnahme in Deutschland ist nicht möglich.

Sie werden vermutlich eine Weiterbildung im europäischen Ausland beantragen, die auf Englisch durchgeführt wird. Theoretisch wäre natürlich eine Weiterbildung auf Deutsch in Österreich denkbar, aber auch die Österreicher veranstalten ggf. einen Kurs für Bildungsakteure aus allen europäischen Staaten, nicht nur deutschsprachige.

Selbstverständlich ist ein Kurs zur „Didaktik im Italienischunterricht“ auf Italienisch in Italien möglich – und solche Angebote sind nicht selten - aber vielleicht sind Sie kein Sprachlehrer. Wenn Ihre Englischkenntnisse für die Teilnahme an einer fachlichen Weiterbildung in englischer Sprache nicht ausreichen, dann steigen Sie doch mit einem Angebot wie dem folgenden ein:

Dieses Kursangebot ist gelistet in der COMENIUS-GRUNDTVIG-Datenbank, deren Angebote für beide Programme die Anforderungen an geförderte Weiterbildung erfüllen. Diese Datenbank ist ein sehr guter Ausgangspunkt, um zu recherchieren, was überhaupt denkbar ist im Bereich „Weiterbildung für Bildungspersonal in Europa“. Zahlreiche Angebote richten sich an Sprachlehrer, zum Beispiel:

Es lohnt sich, in dieser Datenbank sehr gründlich und mit etwas Muße zu stöbern. Im Angebot ist zum Beispiel auch

Diese und andere Angebote dauern ungefähr 5 bis 10 Tage und werden in der Regel mehrmals im Jahr angeboten.

Auch die Teilnahme an einer Weiterbildung (im europäischen Ausland), die nicht in dieser Datenbank enthalten ist, kommt zur Förderung als „Weiterbildung für Bildungspersonal“ in Frage. Nehmen Sie in Zweifelsfällen mit der Nationalen Agentur Kontakt auf und fragen Sie, ob das von Ihnen gewünschte Bildungsangebot die Anforderungskriterien für eine Förderung erfüllt.

Einen Antrag stellen

Für einen Antrag auf „Weiterbildung für Bildungspersonal“ benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Als Angestellter im Bildungsbereich: eine Bescheinigung vom Arbeitgeber über Ihre Tätigkeit.

  • Als Freiberufler: eine Bescheinigung eines Kunden, dass Sie für ihn im Bildungsbereich tätig sind. Das muss nicht unbedingt ein besonderer Kunde sein, es geht auch nicht um den Stundenumfang oder dergleichen, die Auflagen sind hier weniger formal.

  • Sie benötigen vom Kursanbieter eine Bestätigung, dass Sie sich angemeldet haben. Diese Anmeldung/Platzreservierung ist üblicherweise vorläufig, weil Sie ja die Bewilligung des Zuschusses abwarten müssen.

3_prospektmaterial-jpg

Sammeln Sie vor der Abreise aussagekräftiges Bild- und Prospektmaterial aus Ihrer Heimat.

Das Antragsformular und vielfältige Antragshilfen und Informationen zum Programm stehen auf der Website der Nationalen Agentur bereit.

Grundsätzlich können Sie nur zu bestimmten Fristen Anträge für einen Kursbesuch im übernächsten Quartal stellen. Das bedeutet, Sie müssen längerfristig planen.

Die Ausarbeitung des Antrages benötigt Zeit. Teilweise liegt das an einzelnen irritierenden Formalien. So wundert sich der Freiberufler vielleicht, weil er zu der Frage „Gegenwärtiger Beschäftigungsstatus“ nur zwischen Mitarbeiter und ohne Beschäftigung/ Freiberufler auswählen kann.

Andere Fragen implizieren unmittelbar, was von erfolgreichen Antragstellern erwartet wird, z. B.

  • Wie werden Sie sich auf Ihre Teilnahme an der Fortbildung vorbereiten? oder

  • Bitte erklären Sie, welche Auswirkungen Sie von der beantragten Fortbildungsmaßnahme auf Ihre persönlichen und beruflichen Kompetenzen erwarten, einschließlich eines sprachlichen und interkulturellen Zugewinns.

  • Bitte erläutern Sie, ob und wie Ihre Teilnahme an der Fortbildungsmaßnahme zu einer europäischen Dimension in Ihrer Einrichtung beitragen wird.

  • Bitte legen Sie anhand eines Planes dar, wie und wem Sie Rückmeldungen über die Ergebnisse der Fortbildungsmaßnahme und Ihre neu erworbenen Kenntnisse/Fähigkeiten geben werden.

Es ist ausreichend, wenn Sie solche Fragen nach dem gesunden Menschenverstand überdenken und beantworten. Lassen Sie die Antwort aber auf keinen Fall aus. Schreiben Sie ganze Sätze, ggf. mit übersichtlichen Aufzählungen. Formulieren Sie in eigenen Worten. Gleichlautende Anträge verschiedener Bewerber fallen unvorteilhaft auf.

Lesen Sie das „Informationsblatt für Antragsteller“ und vermeiden Sie Formfehler aller Art. Auf der Website der Nationalen Agentur gibt es FAQs, good-practice-Beispiele und ein Infoblatt für Antragsteller. Ein Bestandteil des Antragsformulars ist eine Liste der Pauschalen für Unterkunft und Verpflegung, die für jedes EU-Land andere Werte haben.

Sie müssen Ihren Antrag elektronisch UND mit der Post einreichen und dann: Viel Glück!

Dem Jahresbericht 2011 der Nationalen Agentur kann man entnehmen, dass 2011 knapp 50 % aller Anträge bewilligt wurden (bei 439 eingereichten Anträgen).

4_rumaenien-jpg

Die kulinarischen Mitbringsel, die hier ein Hallenser, ein Cotbusser und eine Berlinerin nach Rumänien mitgebraucht hatten, kamen sehr gut an. Man macht sich natürlich Sorgen, dass die Gurkengläser im Fluggepäck kaputt gehen könnten.

Wenn Ihr Antrag bewilligt wurde

Der Umgang mit Finanzierungszusage und Vertrag wirft in der Regel keine Schwierigkeiten auf. Informieren Sie auf jeden Fall Ihren Kursanbieter über die Bewilligung, denn der Veranstalter will planen. Sie buchen Ihren Flug (oder Bahnfahrt oder PKW-Kilometer-Abrechnung) und zahlen dem Kursanbieter die Seminargebühren. Ob Sie die Unterkunft selbst bezahlen oder ob der Seminaranbieter hier für die ganze Lerngruppe ein Pauschalarrangement hat, wird im Einzelfall unterschiedlich sein. Sie bekommen vom Kursveranstalter eine Teilnahmebescheinigung, die Sie später Ihrem Bericht an die Nationale Agentur beifügen.

30 Tage nach der Beendigung der Maßnahme müssen Sie bei der Nationalen Agentur einen inhaltlichen und monetären Bericht über Ihre Teilnahme einreichen.

Es kommt vor, dass Ihr Antrag bewilligt wurde, Sie ihn aber dennoch nicht umsetzen können, weil der Kursveranstalter die Weiterbildungsmaßnahme absagt. Vielleicht müssen Sie sogar selbst aus wichtigen Gründen absagen. Grundsätzlich ist ein Kurswechsel nur innerhalb desselben Quartals und für dasselbe Zielland möglich. So kann es passieren, dass Sie den Vertrag über die geförderte Bildungsmaßnahme gegenüber der Nationalen Agentur von Ihrer Seite aus kündigen müssen. Sie können sich zum nächsten Antragstermin erneut bewerben.

Als Bildungsanbieter können Sie auch eigene Kursangebote in der COMENIUS/GRUNDTVIG-Kursdatenbank einstellen. Prinzipiell muss es sich hier um Angebote IN Deutschland für Europäer handeln. Auch für solche Anliegen finden Sie Informationen auf der Website der Nationalen Agentur.

Aber Achtung: Ein Eintrag in der Datenbank heißt nicht automatisch, dass Sie auch ausreichend Teilnehmer finden. Wie viele andere Kursanbieter sollten Sie auch selbst intensiv Werbung (im Europäischen Ausland) machen!