Von der PKV per Familienversicherung sicher in die GKV wechseln - auch ab 55 Jahren!

Die Familie als Voraussetzung für die Familienversicherung

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Die Familie als Voraussetzung für die Familienversicherung

Natürlich kommen Sie nur in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) per Familienversicherung hinein, wenn auch eine Familie, also ein Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner vorhanden ist. Sie kommen also nur im Schlepptau Ihres Partners in die gesetzliche Krankenkasse. Dazu muss auf jeden Fall der Partner selbst bereits gesetzlich krankenversichert sein. Nach der Statistik trifft das auf etwa neun von zehn Fällen zu.

  • Soll der Partner in der PKV für die Familienversicherung zunächst in die GKV wechseln?

    Sollte auch Ihr Partner noch nicht in der GKV krankenversichert sein, wäre zu prüfen, ob nicht zunächst Ihr Partner in GKV wechselt, um dann selbst über die Familienversicherung in die GKV nachzurücken. Das könnte beispielsweise sinnvoll sein, wenn der Partner unter 55 Jahre alt ist und somit viel leichter die Bedingungen für eine freiwillige oder versicherungspflichtige Mitgliedschaft in der GKV erfüllt.

  • Nur eine rechtsgültig geschlossene Ehe bzw. eingetragene Partnerschaft zählt.

    Eine Familienversicherung ist nur möglich, wenn es sich bei der Partnerschaft um eine rechtsgültig geschlossene Ehe, bzw. um eine eingetragene Lebenspartnerschaft handelt.

  • Als bereits zusammen lebendes Paar wegen Einstieg in die GKV heiraten?

    Viele Paare leben zwar mit ihrem Partner wie in einer Ehe dauerhaft zusammen. Sie sind aber nicht verheiratet oder ihre Lebenspartnerschaft ist nicht eingetragen. Es gibt verschiedenste Gründe und Bedenken, warum Paare den Weg zum Standesamt noch nicht gegangen sind.

    Diese Gründe sind jedoch neu zu überdenken, falls der Gang zum Standesamt über die dadurch mögliche Familienversicherung im weiteren Leben zu enormen Ersparnissen bei den Krankenversicherungsbeiträgen führt oder gar Altersarmut vermeiden hilft.

    Durch einen zusätzlich vor dem Notar geschlossenen Ehe- oder Partnerschaftsvertrag kann man rechtzeitig auch die finanziellen Verhältnisse für den Eventualfall einer späteren Trennung vorher nach gemeinsamen Wünschen regeln.

Keine Scheinehe wegen Familienversicherung eingehen

Eine Ehe bzw. eingetragene Partnerschaft ist ernsthaft einzugehen. Natürlich dürfen beim Ja-Wort auch materielle Überlegungen eine Rolle spielen. Mit dem neuem Eheglück verbundene materielle Vorteile durch geringere Krankenkassenbeiträge dürfen also zum Motivationsbündel gehören genau wie die Vorteile einer Ehe bei der Steuerklasse.

Eine nicht gelebte, sondern nur zum Schein eingegangene Ehe, mit dem nur ein bestimmter materieller Vorteil (wie die Aufnahme in die gesetzlichen Krankenkasse über die Familienversicherung) erreicht werden soll, ist nicht nur unwirksam sondern ist auch strafbar.

Nun prüfen Sie im folgenden Abschnitt per Schnellcheck, ob bei Ihnen die Voraussetzungen für den Weg in die GKV über die Familienversicherung bereits erfüllt sind oder dahingehend gestaltet werden können.