Finanzplanung: Kassensturz für Ihre Zukunfts- und Altersvorsorge

Warum man für die Vorsorge eine reale Null-Verzinsung annehmen sollte.

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Warum man für die Vorsorge eine reale Null-Verzinsung annehmen sollte.

Wer beim Tagesgeld 2007 beispielsweise für 1.000 Euro Guthaben 3 % Zinsen pro Jahr erhält, erhält nominell 30 Euro Zinsen. Um reale Kaufkraft in Euro zu erhalten, muss man hier zunächst für's Jahr mindestens 2 % Inflation abziehen. Das wird etwa die Zahl der "amtlichen" Teuerungsstatistik 2007 werden und nicht die viel höhere "gefühlte" Preissteigerung, die uns immer wieder ausgeredet werden soll. (Schon Churchill sagte: "Traue keiner Statistik, die du nicht selbst gefälscht hast.") Nehmen wir aber trotzdem die offizielle Teuerungsrate - dann bleiben im Beispiel real nur noch 1 % Zinsen.

Der Abzug von 2 % Inflation bedeutet, dass die 1.000 Euro Guthaben 20 Euro weniger wert sind. Von den 30 Euro Zinsen bleiben real also nur 10 Euro an realer Wertsteigerung übrig!

Nun schlägt aber auch noch die Steuer zu! Derzeit zahlen Sie nach einem Steuerfreibetrag von 801 Euro pro Jahr 30 % Steuern auf die Zinsen als Kapitalerträge. Die werden natürlich von den 30 Euro Zinserträgen zu 3 % Zinsen - also inklusive Inflation - berechnet. Und nicht von den 10 Euro Zinsertrag, die tatsächlich real entstanden sind. Ergebnis: Sie müssen jetzt noch 9 Euro Kapitalertragssteuern zahlen. Von 1.000 Euro Tagesgeld zu 3 % Zinsen bleiben im Beispiel (nach dem gerade in diesem Jahr halbierten (!) Steuerfreibetrag für Kapitalerträge) also nicht 30 Euro Zinsen, sondern gerade mal ein dreißigstel, nämlich 0,1% Zinsen übrig! Ein Euro Gewinn pro Jahr für 1.000 angelegte Euro. Und das alles gerechnet gemäß ungefühlter Inflationsrate der "amtlichen Statistik". Man liegt hier also mit unserer Annahme von null Prozent Realverzinsung nicht ganz falsch und auf jeden Fall richtiger, als mit den angeblichen 3 % Zinsen.

Sie können auch selbst Zinserträge, Inflation und Steuern festlegen

Das Rechenmodell für den Kassensturz ermöglicht Ihnen auch, selbst für jeweilige Geldanlagen oder Altersrentenpapiere Inflationsrate, Zinsertrag und Steuern festzulegen. Wenn Sie das Rechenmodell Kassensturz nicht mit einer Zins-Flatrate als Mix von Inflation, Zinsertrag und Steuern durchrechnen möchten, machen Sie einfach Ihre eigenen Annahmen. Die Ausfüllanleitung zu diesem Thema finden Sie auf den nächsten Seiten.