Finanzplanung: Kassensturz für Ihre Zukunfts- und Altersvorsorge

Das Rechenblatt mit der Überschrift "P1 Rentenansprüche"

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Das Rechenblatt mit der Überschrift "P1 Rentenansprüche"

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In dieses Rechenblatt werden sämtliche bisher schon erreichten Rentenansprüche aus der gesetzlichen, privaten oder betrieblichen Altersvorsorge eingetragen. Die entsprechenden Angaben können Sie meist den jährlichen Mitteilungen der Deutschen Rentenversicherung, der Versorgungswerke, der Versicherungen, usw. entnehmen. Diese informieren Sie über den Stand der jeweiligen Versicherungen.

Weiterhin wird hier der in mögliche Rentenzahlungen umgewandelte Vermögenswert aus dem Rechenblatt "P1 Vermögen" angezeigt. Außerdem können mögliche Erbschaften eingetragen und in ihrem potentiellen Rentenwert ausgewiesen werden.

Auch in diesem Rechenblatt betrachten und bearbeiten wir zunächst nur die Spalten B und C. Da es zunächst nur um eine überschlägige Betrachtung gehen soll, bleiben die Spalten ab Spalte E - der Bereich einer Rentenhochrechnung inklusive Inflationsrate oder Verzinsung -zunächst außen vor. Nun zu den einzelnen Feldern:

  • In die Felder für die "Gesetzliche Altersvorsorge" tragen wir in Zeile 11 zunächst bislang erworbene Rentenansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung (Deutsche Rentenversicherung) ein. Sie finden diese Werte auf der ersten Seite Ihrer jährlichen Renteninformationen, die Ihnen jährlich per Brief zugehen, wenn Sie bereits Ansprüche erworben haben. Dies ist der Fall, wenn Sie mindestens 60 Monate in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben. Da im Kassensturz-Formular die bisher erreichten Rentenansprüche bewertet werden sollen, tragen Sie hier den obersten Wert in Euro (Kasten) auf Seite 1 ein.

  • Betrachten Sie im rechten Block auf Zeile 1 die Voreinstellung eines "Negativ-Zinses" in Höhe von 1 % pro Jahr. Damit wird das jährliche Absinken der gesetzlichen "Schrumpfrente" berücksichtigt. Am Ende des Blocks werden Sie entsprechend des Zinsabschlags einen niedrigeren gesetzlichen Rentenbetrag finden als den, der Ihnen von der Deutschen Rentenversicherung im obersten Kasten auf Seite 1 mitgeteilt wurde. Dabei muss man sagen, dass die realen Renten-Abschläge in den letzten Jahren weitaus höher ausfielen als hier angenommen: Die Inflationsrate liegt bei über 2 % pro Jahr und nach drei Nullrunden von 2004 bis 2006 erfolgte in 2007 eine Rentenerhöhung von gerade einmal 0,54 Prozent! Damit tritt 2007 trotz nomineller Rentenerhöhung eine tatsächliche Rentensenkung von 1,5 % ein - gemessen an der tatsächlichen Kaufkraft der Renten-Euros. Die von uns hier im Formular langfristig angenommene Rentenschrumpfung von 1 % pro Jahr ist also niedriger als die, die in den letzten Jahren erfolgte.

  • Wer in ein "berufsständisches Versorgungswerk" statt in die staatliche Rentenkasse einzahlt (z.B. Ärzte, Anwälte, etc.), trägt diese Daten in Zeile 12 ein.

  • Wer "private Rentenverträge", beispielsweise einen Riester- oder Rürup-Rentenvertrag abgeschlossen hat, trägt seine Versicherung und die gemäß Jahresmitteilungen erreichten Ansprüche in die Zeilen 15 bis 19 ein.

  • Erreichte Ansprüche aus der "betrieblichen Altersvorsorge" tragen Sie in die Zeilen 21 bis 27 ein. Bitte beachten Sie, dass sich die betriebliche Direktversicherung als Form der betrieblichen Altersvorsorge in Zeile 27 auf dem Rechenblatt "P1 Vermögen" wiederfindet. Es handelt sich hier nämlich nicht um eine Rente, sondern um angespartes Kapitalvermögen, das gemäß Versicherungsvertrag mit Erreichen des Ruhestands als Barwert auszuzahlen ist.

  • Die "Summe der Rentenansprüche bis heute" wird in Zeile 28 ausgewiesen. Bitte beachten Sie, dass sich in Zeile 28 der Wert in Spalte C vom Wert in Spalte H unterscheidet, der die laufende Schrumpfung der gesetzlichen Rente besser widerspiegelt. Auf der "Übersichts-Seite" wird daher der Wert aus Spalte H genommen.

  • Die Summe der "Rentenansprüche inkl. 'Vermögensrente'" in Zeile 30 wird aus dem Berechnungsfeld von Zeile 80 des Blattes "P1 Vermögen" übernommen. Es handelt sich hier darum, dass wir das gesamte ermittelte Vermögen in eine monatliche Altersrente umrechnen. So erhalten wir einen Vergleichsmaßstab. Die vorgenommene Umrechnung soll also keineswegs als Empfehlung verstanden werden, Vermögen in Rentenversicherungsverträge umzuwandeln! Es geht hier nur um einen Kassensturz, bei dem vorhandenes Vermögen in Form einer eventuellen späteren Altersrente dargestellt wird.

  • "Eventuelle Erbschaften" werden in den Zeilen 33 folgende behandelt. Angesichts gesetzlicher Schrumpfrenten und erhöhter Vermögensübertragungen durch Erbschaften können potentielle Erbschaften einen sehr wichtigen Bestandteil für die eigene Vorsorge-Strategie darstellen. Zwar sind nur wenige "von Beruf Sohn oder Tochter", werden also voraussichtlich so viel Vermögen erben, dass sie sich um Geld eigentlich keine Sorgen mehr zu machen brauchen. Allerdings wird häufig beträchtliches Vermögen auf die nächste Generation vererbt. Und da sich in den letzten Jahrzehnten die durchschnittliche Zahl der Kinder pro Familie stark reduziert hat, hat sich das durchschnittlich auf die Kinder vererbte Vermögen stark erhöht. Trotzdem kann die Höhe erwartbarer Erbschaften sehr spekulativ sein:

  • Wenn Sie bei Erbschaften in Zeile 34 bis 37 wahrscheinliche Barwerte für eine Erbschaft ansetzen, sollten Sie allerdings sehr vorsichtig an das Ergebnis herangehen: Zunächst kann es sein, dass erst spät im eigenen Ruhestand der Erbschaftsfall eintritt, weil die eigenen Eltern und Verwandten sehr lange leben. Zudem gibt es wohlhabende Eltern, die im Alter einen hohen Lebensstandard mit hohen Ausgaben für Reisen, Freizeit usw. pflegen. Vor allem können Pflegefälle entstehen, bei denen eine langjährige Versorgung in Pflegekostenstufe III das vorhandene elterliche Vermögen auffressen kann. Nach dem Tod des Erblassers können völlig unerwartete Testamente auftauchen, wonach das Tierheim oder wer auch immer den Löwenanteil des Erbes erhält. Und auch im Alter können Elternteile noch neue Partnerschaften eingehen, wobei es passieren kann, dass die neue Stiefmutter bzw. der Stiefvater das in die Ehe eingebrachte Vermögen in andere Richtungen kanalisiert. Für den Fall, dass hier der Pflegefall eintritt und der Stiefelternteil als gesetzlicher Betreuer eingesetzt wurde, wird das Vermögen womöglich ganz abgezweigt - für Sie ist dann am Schluss womöglich kein Euro mehr übrig. Seien Sie also bei Ihren Erbschafts-Schätzungen sehr vorsichtig und machen Sie sich klar, dass Sie meist nicht fest mit einer Erbschaft rechnen können. Schätzen Sie auch das vorhandene Erbschaftsvermögen sehr vorsichtig ein - häufig sind die Schätzungen in der Familie eher überzogen.

  • Die "Summe möglicher Erbschaften" in Zeile 38 wird in Zeile 39 in fiktive Rentenansprüche umgewandelt. Die Summe der "Rente inklusive Umrechnung Vermögen + evtl. Erbschaften" finden Sie in Zeile 40. Bitte beachten Sie, dass bei der hier vorgenommenen Betrachtung nicht nur Ihr gesamtes Vermögen in Rente umgerechnet wird, sondern auch eventuelle Erbschaften, die möglicherweise von vielen noch unbekannten Faktoren abhängen.